Hallo.
Meine Frau ist Assistenzärztin und hat Einkommen aus dem Schreiben von Gutachten.
Einen Teil dieses Einkommens bekommt die Klinik (15%) und auch die Rechnungen die Sie schreibt haben den Briefkopf der Klinik.
aus
Ich bin daher der Meinung das es sich nicht um ein Einkommen aus selbstädiger Arbeit handelt, sondern das wir hier von Einkommen aus nichtselbständiger Arbeiter sprechen. Ist dies so korrekt?
Wo müss ich die Einkommen aus Gutachten bei der Steuererklärung eintragen und wo gehören die Nutzungsentgelte hin, die meine Frau an die Klinik bezahlen muss.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Gruß Micky
Einkommen aus Gutachten (Arzt)
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Re: Einkommen aus Gutachten (Arzt)
Nichtselbst. Einkommen hat man nur, wenn der Arbeitgeber dieses abrechnet!
Also hier: Nebeneinkünfte - Anlage S - Einnahmen minus Ausgaben!
Lia
Also hier: Nebeneinkünfte - Anlage S - Einnahmen minus Ausgaben!
Lia