Mieteinnahmen mit eigenem jahresgehalt versteuern
Verfasst: 31. Jul 2016, 21:52
Hallo
Ich habe suchen gestartet aber leider nicht das passende gefunden..
Mein Anliegen besteht darin,, dass ich in einer Firma tätig als Arbeiter und dazu bald die mieteinnahmen nochmal oben drauf kommen..
Habe ein jahres Nettoeinkommen von ca. 30000
Dabei habe ich aus der Steuererklärung ca 1500€ bis 1800€ immer zurück bekommen..
Bin verheiratet und habe ein Kind..
Da ich jetzt aber eine Immobilie gekauft habe,, die ich selbst nicht bewohnen werde,, sondern als reines Vermietungsobjekt nutzen möchte fallen natürlich einnahmen ein..
Ein 6 familienhaus mit einer monatlichen einnahme (kaltmiete) von 1500€ also ca. 18000€ im Jahr
Da jetzt die 18000€ im Jahr dazu gekommen sind,, würde ich gerne wissen aus welcher Summe und mit welchem Steuersatz ich wieviel zurück zahlen muss ??
Ich möchte erst davon ausgehen dass keine Renovierung und die ganzen steuer Erleichterung nicht geltend gemacht werden..
Also keine Rechnungen und beläge zum absetzen..
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen..
Falls ich wichtige Kriterien vergessen haben sollte bitte Bescheid geben..
Vielen Dank
Ich habe suchen gestartet aber leider nicht das passende gefunden..
Mein Anliegen besteht darin,, dass ich in einer Firma tätig als Arbeiter und dazu bald die mieteinnahmen nochmal oben drauf kommen..
Habe ein jahres Nettoeinkommen von ca. 30000
Dabei habe ich aus der Steuererklärung ca 1500€ bis 1800€ immer zurück bekommen..
Bin verheiratet und habe ein Kind..
Da ich jetzt aber eine Immobilie gekauft habe,, die ich selbst nicht bewohnen werde,, sondern als reines Vermietungsobjekt nutzen möchte fallen natürlich einnahmen ein..
Ein 6 familienhaus mit einer monatlichen einnahme (kaltmiete) von 1500€ also ca. 18000€ im Jahr
Da jetzt die 18000€ im Jahr dazu gekommen sind,, würde ich gerne wissen aus welcher Summe und mit welchem Steuersatz ich wieviel zurück zahlen muss ??
Ich möchte erst davon ausgehen dass keine Renovierung und die ganzen steuer Erleichterung nicht geltend gemacht werden..
Also keine Rechnungen und beläge zum absetzen..
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen..
Falls ich wichtige Kriterien vergessen haben sollte bitte Bescheid geben..
Vielen Dank