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Geldwerter Vorteil

Verfasst: 28. Jul 2016, 14:32
von Doncosco
Hallo,

ich habe einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen darf.
Aufgrund der Tatsache, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich schneller auf der Arbeit bin, benutze ich meinen Dienstwagen sehr selten für die Fahrt ins Büro (nur 1-2mal im Monat).

Das ich 1% vom Bruttolistenpreis ansetzen muss ist klar, aber kann ich bei der Bemessung der Entfernungskilometer die 0,002%-Methode statt der 0,03%-Methode anwenden ?