Doktorstipendium + freiberufliche Tätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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davidpalm
Beiträge: 1
Registriert: 25. Jul 2016, 13:22

Doktorstipendium + freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von davidpalm »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin italienischer Staatsbürger und bin seit 7 Jahren in Deutschland wohnhaft.
Ich arbeite z.Z. Teilzeit als Angestellter und nebenbei bin ich freiberuflicher Übersetzer, Dolmetscher und Italienischlehrer.

Ab September werde ich nicht mehr als Angestellter arbeiten und werde verschiedene Einkünfte bekommen:

1) Einkünfte aus meiner freiberuflicher Tätigkeit als Übersetzer, Dolmetscher und Italienischlehrer;
2) ein Doktorandenstipendium: ich werde mit einem Promotionsstudium an einer italienischen Universität anfangen. Für dieses Studium werde ich ungefähr 13.638 € jährlich bekommen. In Italien ist dieses Einkommen steuerfrei (es wird nur einen kleinen Betrag für die italienische Rentenversicherung abgezogen).

Ich gehe davon aus, dass das Stipendium in der Einkommenssteuererklärung anzugeben ist. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1) was muss man da allgemein beachten?
2) wäre das Stipendium Ihrer Meinung nach gegenüber dem Finanzamt steuerfrei?
3) obwohl es sich um ein steuerfreies ausländisches Stipendium handelt, wird das gesamte Einkommenssteuer auf dem gesamten Einkommen (Stipendium + Einkünfte als Freiberufler) berechnet?

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen - ich will auf die Nummer sicher gehen und auch keine Fehler begehen.

Danke und schöne Grüße aus Berlin
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Doktorstipendium + freiberufliche Tätigkeit

Beitrag von StephanM »

Zu erst ist mal zu prüfen, ob es sich bei dem Stipendium um ein steuerfreies Stipendium handelt, um es richtig einzuordnen. Anschließen ist zu prüfen, ob es hinsichtlich der Doppelbesteuerungsabkommen in irgend einer Weise in der deutschen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen ist, z.B. im Rahmen des Progressionsvorbehalts.
Da diese Prüfungen ggf. umfangreichere Einsicht in die zugehörigen Unterlagen erfordern ist es aus meiner Sicht nichts für dieses Forum.
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