nebenberufliche Arbeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SCHchr
Beiträge: 2
Registriert: 19. Apr 2016, 18:41

nebenberufliche Arbeit

Beitrag von SCHchr »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als nebenberuflicher Ehrenbeamter und bin in Erziehungszeit.
Als Dienstaufwandsentschädigung erhalte ich 200€ steuer- und sozialversicherungsfrei (Steuerfreie Aufwandsentschädigung).
Der Betrag von 400€ liegt im Rahmen der Geringfügigkeits-Grenze, vom Arbeitgeber werden hierfür die Pauschalbeiträge abgeführt.
Auf der Gehaltsabrechnung steht noch 180€ RV-AN.

Wo muss ich die steuerfreue Aufwandentschädigung eintragen?
Wo müssen die 180€ Rentenversicherung hin?
Bin ich mittelbar oder unmittelbar?

Es wäre sehr nett wenn ich dazu eine Auskunft haben könnte.
Vielen Dank
SCHchr
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: nebenberufliche Arbeit

Beitrag von schlauelia »

der Job gehört NICHT in die ESt-Erklärung: Minijob, AG zahlt Abgaben. Wenn Ihnen für die Rentenversicherung Beträge einbehalten wurden, kommen diese in die Anlage Vorsorge, da gibt es eine Zeile dafür!
Lia
SCHchr
Beiträge: 2
Registriert: 19. Apr 2016, 18:41

Re: nebenberufliche Arbeit

Beitrag von SCHchr »

Ok , danke.
Dann wäre eine Frage schon mal geklärt.

Dann bin ich unmittelbar - denn Erziehungszeit und GfB-Job.

Die Vergütung die ich über die Steuerfreie Aufwandsentschädigung bekomme muss nicht irgendwo in Anlage N hinein?
Antjii
Beiträge: 11
Registriert: 7. Jul 2015, 11:19

Re: nebenberufliche Arbeit

Beitrag von Antjii »

Anders sieht es aber aus, wenn du nebenbei selbstständig bis und z.B. 350 Euro im Monat dazu verdienst. Fallen sonst keine Ausgaben an, die den Gewinn schmälern, wäre das ein zu versteuerndes Einkommen.
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