Einkommensrückerstattung - Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Sollte aus den Vorjahren eine Verlustvortrag wegen der Werbungskosten möglich sein, schnellstmöglich die Erklärungen einreichen. Er ist in der Erstausbildung, wie es aussieht. Und da sind es halt keine Werbungskosten...
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Danke für eure Beiträge,

Ich bin in meiner Zweitausbildung.
Habe den Bachelor 2012 begonnen und nun beendet und studiere gerade im Master.

Ich mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung seitdem ich studiere. Steuern habe ich, wie erwähnt, 2015 das erste Mal gezahlt.
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Ich bin in meiner Zweitausbildung. Glückwunsch! Das dann doch aber wohl erst seit 2015. Folglich können Sie für die Jahre 2012-14 keine Verluste feststellen lassen - da waren Sie nämlich in der Erstausbildung. Und 2015 hatten Sie dann wohl mehr Einnahmen als Kosten - da ist also auch weit und breit kein Verlust zu erkennen...
Nino
Beiträge: 12
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Vom 10/2012 bis 03/2016 war ich im Bachelor. Also kann ich diese Kosten nicht geltend machen.

Seit April 2016 nun im Master, also werde ich die Studienkosten jetzt eifrig zusammentragen damit ich immerhin diese geltend machen kann.
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Also kann ich diese Kosten nicht geltend machen. Doch - die Kosten von 2015 können Sie in der Erklärung für 2015 geltend machen. Hatten wir doch nun ausgiebig besprochen...
Seit April 2016 nun im Master, also werde ich die Studienkosten jetzt eifrig zusammentragen damit ich immerhin diese geltend machen kann. Dann sollten Sie sich 2016/17 aber von jeder Arbeit, außer von Minijobs, fernhalten. Sonst funktioniert das nämlich nicht.
Honrar
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Honrar »

Aber Nino, als Werkstudent zahlt man doch kaum Steuern.
Ich denke du wirst da insgesamt nicht so viel zurückbekommen. Nur falls du mit mehr rechnest...

VG Honrar
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Ich habe als Werkstudent noch nie Steuern gezahlt :D

Also laut Online-Rechner (Angaben zu Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, keine Werbungskosten!) müsste ich ca. 850€ von dem 1150€ gezahlten Steuern zurückbekommen, da mein Bruttojahresgehalt die 11.000 um 1.050 überstiegen hat.

Wenn ich 11.000 Bruttojahresgehalt hätte, dann würde ich meine komplett gezahlten Steuern zurückbekommen.

Ich versuche grade eigentlich nur, irgendetwas geltend zu machen, damit ich meine komplett gezahlten Steuern auch komplett zurückbekomme :D
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

müsste ich ca. 850€ von dem 1150€ gezahlten Steuern zurückbekommen, da mein Bruttojahresgehalt die 11.000 um 1.050 überstiegen hat. Da wir uns in der Gegend des Eingangssteuersatzes befinden, können auf 1050 Euro keine 300 Euro Steuern anfallen. Anders gesagt - die Rückzahlung sollte eher bei 1.000 Euro liegen, plus x Euro, die Sie durch Studienkosten herausschlagen.
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Hallo nochmal,
werde meine gesamteb Steuern aufgrund der Studienkosten im Jahre 2015 zurückbekommen :)

Eine andere Frage: Mein Wohnsitz ist in Stuttgart und das Finanzamt Stuttgatt hat dementsprechend meine Steuern erhalten, meine Steuerberaterin ist aus Ludwigsburg (angrenzender Landkrei) und hat nun "An das Finanzamt Ludwigsburg" bei der Einkommenssteuererklärung geschrieben.

Ist das schlimm? Eigentlich müsste sie es ja wissen, aber wollte sichergehen :)
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

werde meine gesamteb Steuern aufgrund der Studienkosten im Jahre 2015 zurückbekommen Keine Ahnung - Sie haben ja nie eine Zahl zu den Studienkosten genannt, immer nur zu den Versicherungen. Und hellsehen kann ich ja nun mal nicht...
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Richtig lesen lautet hier die Devise :D
Ich werde es zurückbekommen. Die Frage ging in die Richtung ob das mit einem anderen Finanzamt in Ordnung geht.
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Die Frage ging in die Richtung ob das mit einem anderen Finanzamt in Ordnung geht. Für eine Steuerberaterin ist das eine schwache Leistung - das Finanzamt wird aber schlicht an Ihrer Wohnanschrift, die ja auch in der Erklärung steht, merken, daß es nicht zuständig ist, und die Erklärung dann weiterleiten. Natürlich verzögert das den Vorgang, der sowieso, jedenfalls hier in der Gegend, 6 bis 8 Wochen dauert, noch mal und völlig unnötig. Aber irgendwann im Hochsommer sollte dann mit dem Geld zu rechnen sein...
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