Hallo,
angenommen Person A hatte im Steuerjahr 2015 vier Arbeitsstellen:
Job 1: 1 Monat 300 Euro (Minijob, Es wurden keinerlei Steuern gezahlt)
Job 2: 2 Tage 100 Euro (Minijob, Es wurden keinerlei Steuern gezahlt)
Job 3: 3 Monate 1000 Euro (Werkstudent, Es wurden keinerlei Steuern gezahlt)
Job 4: 6 Monate 12.000 Euro (Werkstudent, Es wurde Lohnsteuer gezahlt)
1. Ich gehe davon aus, dass alle 4 Jobs (inkl. Einkommenbelegen etc.) angegeben werden müssen (also 13.400 Euro). Aber möchte trotzdem nachfragen, ob die beiden Minijob evtl. ein Sonderbereich sind (Da diese Minijobs normalerweise ja nicht versteuert werden - oder liegt das in der Regel nur daran, dass man damit unter dem Grundfreibetrag bleibt?)
Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student
Re: Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student
Minijobs werden nicht angegeben.
Re: Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student
Habe mir gerade mal noch einige rechtliche Grundlagen zu Minijobs angeschaut und Job 1 und 2 sind definitiv Minijobs.
Bei Job 3 wurden 1000 Euro verdient in einem Zeitraum von 2,5 Monaten. Allerdings wird die Tätigkeit auf dem Arbeitszeugnis als Werkstudent aufgeführt.
Zählt dieser Job dann auch als Minijob? (Verdienstgrenze und Arbeitszeit passen)
Muss ich Minijob gar nicht angeben oder gesondert angeben?
Bei Job 3 wurden 1000 Euro verdient in einem Zeitraum von 2,5 Monaten. Allerdings wird die Tätigkeit auf dem Arbeitszeugnis als Werkstudent aufgeführt.
Zählt dieser Job dann auch als Minijob? (Verdienstgrenze und Arbeitszeit passen)
Muss ich Minijob gar nicht angeben oder gesondert angeben?
Re: Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student
Zählt dieser Job dann auch als Minijob? Schauen Sie auf den Rentenversicherungsbeitrag - waren es 3,9 % (oder 0 %, wenn man die RV "abwählt"), war es ein Minijob. Waren es 9,45 %, war es eine Werkstudententätigkeit, die steuerpflichtig ist.
Muss ich Minijob gar nicht angeben oder gesondert angeben? Gar nicht - die sind mit der Pauschalsteuer, die der AG entrichtet hat, steuerlich "abgegolten".
Muss ich Minijob gar nicht angeben oder gesondert angeben? Gar nicht - die sind mit der Pauschalsteuer, die der AG entrichtet hat, steuerlich "abgegolten".