Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
ivo.andy
Beiträge: 7
Registriert: 18. Apr 2016, 03:50

Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student

Beitrag von ivo.andy »

Hallo,

angenommen Person A hatte im Steuerjahr 2015 vier Arbeitsstellen:
Job 1: 1 Monat 300 Euro (Minijob, Es wurden keinerlei Steuern gezahlt)
Job 2: 2 Tage 100 Euro (Minijob, Es wurden keinerlei Steuern gezahlt)
Job 3: 3 Monate 1000 Euro (Werkstudent, Es wurden keinerlei Steuern gezahlt)
Job 4: 6 Monate 12.000 Euro (Werkstudent, Es wurde Lohnsteuer gezahlt)


1. Ich gehe davon aus, dass alle 4 Jobs (inkl. Einkommenbelegen etc.) angegeben werden müssen (also 13.400 Euro). Aber möchte trotzdem nachfragen, ob die beiden Minijob evtl. ein Sonderbereich sind (Da diese Minijobs normalerweise ja nicht versteuert werden - oder liegt das in der Regel nur daran, dass man damit unter dem Grundfreibetrag bleibt?)
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student

Beitrag von muemmel »

Minijobs werden nicht angegeben.
ivo.andy
Beiträge: 7
Registriert: 18. Apr 2016, 03:50

Re: Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student

Beitrag von ivo.andy »

Habe mir gerade mal noch einige rechtliche Grundlagen zu Minijobs angeschaut und Job 1 und 2 sind definitiv Minijobs.

Bei Job 3 wurden 1000 Euro verdient in einem Zeitraum von 2,5 Monaten. Allerdings wird die Tätigkeit auf dem Arbeitszeugnis als Werkstudent aufgeführt.
Zählt dieser Job dann auch als Minijob? (Verdienstgrenze und Arbeitszeit passen)

Muss ich Minijob gar nicht angeben oder gesondert angeben?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einnahmen (mehrer Tätigkeit) als Student

Beitrag von muemmel »

Zählt dieser Job dann auch als Minijob? Schauen Sie auf den Rentenversicherungsbeitrag - waren es 3,9 % (oder 0 %, wenn man die RV "abwählt"), war es ein Minijob. Waren es 9,45 %, war es eine Werkstudententätigkeit, die steuerpflichtig ist.
Muss ich Minijob gar nicht angeben oder gesondert angeben? Gar nicht - die sind mit der Pauschalsteuer, die der AG entrichtet hat, steuerlich "abgegolten".
Antworten