Verlustvortrag ohne Einnahmen bei Promotion

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MrMo
Beiträge: 8
Registriert: 31. Jan 2016, 20:05

Verlustvortrag ohne Einnahmen bei Promotion

Beitrag von MrMo »

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, und hoffe hier kann man mir weiter helfen:

Ich habe von 04.11 bis 12.14 promoviert. Ein steuerfreies Stipendium hat mir dies ermöglicht.
Nebenbei hatte ich keine anderen Einnahmen und habe daher auch bisher keine Steuererklärung gemacht.

Kosten hatte ich das, was eben so anfällt: Fahrtweg, Unibeitrag, Bücher etc.

Nun habe ich seit 04.15 eine Arbeitsstelle und daher ist für 2015 meine Steuererklärung fällig. Jetzt hat man mir empfohlen, einen Verlustvortrag für die Jahre als Promotionsstudent zu machen.
Muss ich dabei mein Stipendium angeben? Kann mir da nachträglich noch Steuer auferlegt werden?

Oder werden einfach die normalen Werbekosten (Pendlerpauschale, Bücher, Unigebühren) als Verlust "Gutgeschrieben"?

Ich bin mir nicht sicher, wie das mit dem Stipendium genau funktioniert.

Vielen Dank für jeden Tipp!
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag ohne Einnahmen bei Promotion

Beitrag von muemmel »

Ich bin mir nicht sicher, wie das mit dem Stipendium genau funktioniert. Ganz einfach - war es steuerfrei, hatten Sie Verluste. War es nicht steuerfrei, wird Ihnen natürlich "eine Steuer auferlegt". In dem Fall haben Sie übrigens Steuern hinterzogen...
Muss ich dabei mein Stipendium angeben? Sie haben doch 2015 gar kein Stipendium bezogen - da müssen Sie natürlich nichts angeben. Und Ihre Verluste, wenn es denn welche waren, sind ggf. in Anträgen auf Verlustfeststellung für 2011, 2012, 2013 und 2014 zu deklarieren. Insofern macht es durchaus Sinn, zunächst mal keine Erklärung für 2015 zu machen, sondern diese Sachen zuerst zu regeln. Sind die Verluste dann festgestellt, machen Sie die Erklärung für 2015.
Kosten hatte ich das, was eben so anfällt: Fahrtweg, Unibeitrag, Bücher etc. Im Prinzip ist das schon korrekt - nur darf man eben keinerlei steuerpflichtige Einnahmen haben, sonst wird das miteinander verrechnet.
MrMo
Beiträge: 8
Registriert: 31. Jan 2016, 20:05

Re: Verlustvortrag ohne Einnahmen bei Promotion

Beitrag von MrMo »

Danke für die Antwort.
Mit "ich habe keine Ahnung wie das funktioniert" meine ich die Angabe des Stipendiums in der Steuererklärung, nicht das Stipendium selbst.
Es war in der Tat steuerfrei. Förderung durch das Land und BMBF. Zur Sicherheit schaue ich nochmal in den genauen Wortlaut, aber ich war ja nur einer von Dutzenden Empfängern, und keiner hat Steuern gezahlt.

Eine andere Einnahmequelle hatte ich nicht, genau gesagt wurde mir das im Rahmen des Stipendiums sowieso untersagt.

Mit "Stipendium angeben" habe ich mich auch auf die Verlustvorträge 2012 - 2014 bezogen. Muss ich dieses dort angeben? Und kann ich die Verlustvorträge für verschiedene Jahre zusammen machen, sprich parallel oder muss ich erst warten bis ich den Bescheid 2012 habe um 2013 zu machen, den Bescheid 2013 für 2014? Das wäre wichtig zu wissen.

Eine kurze Frage noch: Ich hatte im Prinzip zwei Arbeitsplätze, die ich beide knapp 50-50 angefahren habe. Wie kann ich das angeben? Das eine war meine Uni, das andere eine Forschungsanlage. Hatte in beiden Orten einen regulären Büroplatz.
Hab gelesen, dass für 2012 und 2013 die Fahrten nicht über die Pauschale abgerechnet werden sondern per "Dienstreise".

2015 stelle ich dann erstmal hinten an. Danke für die Auskunft soweit.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag ohne Einnahmen bei Promotion

Beitrag von muemmel »

Mit "Stipendium angeben" habe ich mich auch auf die Verlustvorträge 2012 - 2014 bezogen. Muss ich dieses dort angeben? Nö - steuerfreie Einnahmen muß man nicht angeben. Da gibt es zwar Ausnahmen für Lohnersatzleistungen (wie Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 etc.), aber ein Stipendium dürfte kaum als Lohnersatzleistung gelten. In der Anlage N der Steuererklärung gibt es auf der ersten Seite unten eine Zeile "Angaben zu Zeiten der Nichtbeschäftigung - es dürfte reichen, da "Promotion" reinzuschreiben. Die Anlage N, die eigentlich für Arbeitnehmer ist, brauchen Sie, denn Sie wollen das ja als "Werbungskosten" deklarieren - nur die kann man vortragen. Und nicht vergessen - oben über dem Mantelbogen entsprechend das Kreuzchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" machen.
Und kann ich die Verlustvorträge für verschiedene Jahre zusammen machen, sprich parallel oder muss ich erst warten bis ich den Bescheid 2012 habe um 2013 zu machen, den Bescheid 2013 für 2014? Das wäre wichtig zu wissen. Das kann man auch parallel machen. Letztlich muß das Finanzamt das ja nur noch addieren und die Summe fließt dann in die Berechnung für 2015 ein.
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