Gewerbe? Auswandern im März!

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Maxed
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Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Hallo,

Ich habe die Möglichkeit erhalten über das Internet in kurzer Zeit sowie langfristig viel Geld zu verdienen. Nun ist es aber so, dass ich plane im März in ein anderes Land auszuwandern. Meine Frage ist nun wie sich das mit einem Gewerbe & den Steuern verhält. Ich werde bis März voraussichtlich 15 bis 20 Tausend Euro Gewinn auszahlen lassen.

Da ich keine 6 Monate in Deutschland sein werde, würde ich hierzulande auch nicht steuerpflichtig sein, da die Einnahmen im Internet entstehen, außereuropäisch. Somit dürften die bis dahin verdienten Einnahmen in dem anderen Land versteuert werden, richtig?

Muss ich das Gewerbe dann einfach nur abmelden oder benötige ich gar kein Gewerbe, wenn die Absicht besteht das Land VOR der Steuerpflichtigkeit zu verlassen?

Danke und LG
Max
Petz
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Petz »

Da ich keine 6 Monate in Deutschland sein werde, würde ich hierzulande auch nicht steuerpflichtig sein
Das ist nicht richtig.

Hier handelt es sich um einen Wegzugsfall, da gilt die 6 Monatsregel nicht.

Du musst den Gewinn hier versteuern, die ausländischen Einkünfte unterliegen im Jahr des Wegzugs dem Progressionsvorbehalt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Petz hat geschrieben:
Da ich keine 6 Monate in Deutschland sein werde, würde ich hierzulande auch nicht steuerpflichtig sein
Das ist nicht richtig.

Hier handelt es sich um einen Wegzugsfall, da gilt die 6 Monatsregel nicht.

Du musst den Gewinn hier versteuern, die ausländischen Einkünfte unterliegen im Jahr des Wegzugs dem Progressionsvorbehalt.
Hi, Danke für die Antwort.

Aber was ist denn, wenn ich nur soviele Einkünfte habe, dass es die Freigrenze von 8400 nicht übersteigt?

Angenommen im Januar verdiene ich 8000,- , die nach deiner Aussage hier versteuert werden müssen -> steuerfrei, da Freibetrag

Und im Febraur lass ich mich auf Zypern nieder und gründe eine Firma und versteuere darüber den weiteren Gewinn. Bleiben die zuvor verdienten 8000€ dann unversteuert?

LG
Petz
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Petz »

kommt drauf an.

die ausl. Einkünfte unterliegen dem Progessionsvorbehalt, die Einkünfte können dadurch über den Grundfreibetrag liegen und so wird eben der fiktive Steuersatz auf diese 8.000 angewendet, so dass durchaus eine Einkommensteuer dabei rauskommen kann.
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Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Hallo Petz,

um mir weitere Meinungen einzuholen habe ich die selbe Frage an einen Online-Steuerberater gestellt und er schreibt etwas anderes:
(Wer hat nun recht...?)

Sehr geehrter Herr ... ,
grds. gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland das sog. Welteinkommensprinzip. D.h. das Deutschland Steuern auf alle Einkünfte erhebt, egal wo sie auf der Welt erzielt werden. Einzelheiten bei den bilateralen Beziehungen regeln die Doppelbesteuerungsabkommen. Hier ist Ihr Sachverhalt nicht eindeutig, da das Land wurde nicht angegeben.

Sobald Sie Deutschland verlassen und hier weder Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie weder unbeschränkt noch, so deute ich den Sachverhalt, beschränkt steuerpflichtig. Beschränkt steuerpflichtig sind die Steuerausländer (Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland) mit inländischen Einkünften. Auch hier ist der Sachverhalt nicht eindeutig. Welche Art der Beteiligung liegt vor, wo sitzt die Firma an der Sie beteiligt sind, etc.




Ergänzung: Auswandern möchte ich nach Zypern, das Unternehmen von dem ich passive Einnahmen verdiene, hat seinen Sitz in Indonesien.

LG
Petz
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Petz »

tja, wenn man meint, man muss sein Geld bei einem online-Steuerberater lassen, über dessen Qualifikation man überhaupt nichts weiß.... :shock:

Wie kann man in so wichtigen Fragen sich an eine völlig unbekannte Person wenden ?

Ich würde ihm schreiben, in seinem Interesse sollte ers eine Berufshaftpflichtversicherung überprüfen und ggfs erhöhen.

Und ich würde das gezahlte Geld zurückfordern wegen Falschauskunft.

Zu deiner Frage :
Ich kann die mit Gesetzestexten antworten:
§ 2 Abs. 7 Satz 1 und 2 EStG in Verbindung mit § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG

Beschränkte Steuerpflicht ist etwas ganz anderes, das sind Personen, die im Ausland wohnen und während dieser Zeit deutsche Einkünfte haben. Das trifft bei dir doch gar nicht zu.
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Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

:?

Also Geld habe ich zum Glück keines bezahlt. Ich habe einen Steuerberater per Facebook angeschrieben, der mit netterweise geantwortet hat.

Bzgl der beschrängten Steuerpflich sagt er ja das selbe wie du, dass es Personen im Ausland betrifft mit inländischen Einkünften.

Danke für die Paragraphen, ich werde mir das mal anschauen.

Bei Nachfragen melde ich mich noch mal.

Danke soweit
Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG
ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben; dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Absatz 7 Satz 3 geregelten Fälle; ausgenommen sind Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen im Sinne der Nummer 4 steuerfrei sind und die nach diesem Übereinkommen nicht unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen,

Bin ich aber grundsätzlich nicht erst dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ich länger als 6 Monate hierzulande verbringe?

§ 9 AO --> http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__9.html


Ich habe mal von Leuten gelesen, die gar keine Steuern bezahlen, weil sie alle 4 Monate das Land wechseln innerhalb von Europa...
Petz
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Petz »

Bin ich aber grundsätzlich nicht erst dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ich länger als 6 Monate hierzulande verbringe
Nein.

Der von dir zitierte § 9 AO gilt nur für Personen, die hier keinen Wohnsitz haben.

Für dich gilt § 8 AO in Verbindung mit § 1 EStG.
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Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Ok, das habe ich nicht gewusst.

Aber was heißt das jetzt im Klartext?

Das Geld dass ich hier in DE auszahle, muss ich hier auch versteuern, das ist mir jetzt klar.

Aber wenn ich mich dann in Zypern niederlasse und eine Limited Firma gründe, dann lass ich mir als Director ein Jahresgehalt von 12.000 Euro auszahlen, worauf eigentlich Einkommenssteuer anfällt, aber auf Zypern ist die Freigrenze 19.500 €. So muss ich also nur 19% Sozialabgaben auf die 12.000 zahlen.

1. Spielt der Progressionsvorbehalt auf die 12,000 € Gehalt eine Rolle?

So, den REST der Einnahmen lasse ich als Gewinn der Firma verbuchen worauf 12,5% Körperschaftssteuer anfällt. Und diese lasse ich mir als DIVIDENDE einkommenssteuerfrei auf mein privates Konto auf Zypern auszahlen. Das ist ein völlig normaler, legitimer Vorgang.

2. Spielt der Progressionsvorbehalt auf die Dividende eine Rolle?

Wichtig auch, es handelt um Außereuropäischer Geldverkehr.


BG
Max
Petz
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Petz »

Beide Fragen muss ich mit ja beantworten.

Alle Einkünfte, die ab Wegzug im Ausland erzielt wurden unterliegen hier dem Progressionsvorbehalt.
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Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Ist es richtig, dass bei 100,000 € der Progressionssteuersatz bei 37,8025 Prozent liegt ???? :o :shock: :cry:
Link --> http://www.finanzamt.bayern.de/Informat ... =n&d=x&t=x

Also 37,80% Steuern würde ich zahlen??? Das kann doch nicht wahr sein, mensch. Das ist ja die reinste Ausbeute....
Warum hat DE denn ein Recht darauf, wenn ich mit DE gar nichts mehr am Hut haben werde? Dann kann ich gleich hier bleiben und erst Ende des Jahres auswandern...

Gibt es einen Weg dem zu entkommen, natürlich legal? z.b. eine neue Staatsangehörigkeit in den Vereinitgen Arabischen Emiraten?


Danke, LG
Petz
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Petz »

aber nur 37,8 % auf die 8.000, die du in Deutschland erzielt hast, das sind ja "nur" ca 3.200 €.

Bezogen auf deinen Jahresverdienst ist das doch recht wenig.

ich weiß, man findet das nicht unebdingt okay, ist aber gesetzessystematisch gesehen durchaus okay.

Aber das sind hier an dieser Stelle müßige Diskussionen, ich kann es ja auch nur so erklären, wie es die Gesetzeslage hergibt....

Ach ja, die Staatsbürgerschaft spielt überhaupt keine Rolle, wie § 1 EStG schon sagt: "Jede natürliche Person..."

Unterscheidungen zwischen Alter, Religion, Geschlecht, Staatsbürgerschaft etc werden da nicht gemacht.
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Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Achso achso, dann bin ich ja beruhigt. Ich hatte das so aufgefasst, dass ich auf meine kompletten Einnahmen 37,8% zahlen müsste, da du meine Fragen, ob Lohn sowie Dividenden, die ich mir auf Zypern auszahlen lassen würde, dem Progressionsvorbehalt unterliegen, bejaht hast.

Also letztendlich muss ich nur die Einnahmen, die in DE zustande kommen per 37,8% versteuern und die anderen bleiben davon unberührt. Gut, ok. :)

Vielen Dank für deine Aufklärung!

PS: Wie schauts aus, wenn ich mir einen neuen Laptop kaufe für betriebliche Zwecke. Könnte ich diesen als Ausgaben geltend machen bei bereits 8000€ ?
Ich könnte auch theoretsich die kompletten 8000€ RE-investieren in andere Business-Modelle, so würde ich doch in dem Fall den 37,8% ein Strich durch die Rechnung machen, oder stelle ich mir das zu einfach vor?
muemmel
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von muemmel »

oder stelle ich mir das zu einfach vor? Allerdings. Abgesehen von der Frage, warum ein Laptop 8.000 Euro kosten muß, muß man den auch über 3 Jahre hinweg abschreiben. Der müßte also 24.000 Euro kosten, wenn Sie in einem Jahr 8.000 Euro dafür abschreiben wollen.
Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die Frage war, ob ich bereits bei Einkünften von nur 8000€ überhaupt abschreiben kann.
muemmel
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von muemmel »

Klar doch.
Maxed
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Re: Gewerbe? Auswandern im März!

Beitrag von Maxed »

Ok, ja dann werde ich den kompletten Verdienst, den ich bis zum Verlassen von DE erwirtschafte kurz vorher einfach re-investieren und als Ausgaben verbuchen, somit stünde die Einnahme/Ausgabe Differenz bei 0 und ich spare die Mehrbesteuerung von ~3200€, die andernfalls bei 8000€ im Plus anfallen würde.

Fall erledigt! ;)

Danke für eure Hilfe. Top Forum!

Edit: Dazu fällt mir gerade noch etwas ein. Muss es sich, um Einnahmen mit Ausgaben verrechnen zu können bei der Reinvestition um das selbe Unternehmen handeln, von dem ich die 8000€ ausgezahlt bekommen habe oder darf es auch ein anderes / mehrere Unternehmen (von gleicher Branche) sein, in die ich insgesamt 8000€ investiere?
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