Hallo zusammen,
ich habe eine feste Beschäftigung im Rahmen der Halbestelle (80 St. pro Monat). Dazu habe ich einen Minijob in dem ich durchschnittlich pro Monat 80 Euro verdiene. Ich überlege zweiten Minijob zu nehmen, aus dem ich monatlich bis 320 Euro verdienen werden sollte. Meine Fragen lautet:
1) was für Konsequenzen trage ich bezüglich der Steuer und Sozialabgaben im Fall, wo ich die Gesamtsumme von 450 Euro nicht überschreite und im Fall, wo ich die überschreite?
2) nach der Rechtslage muss die erworbene Summe aus dem zweiten Minijob zusammen mit der Summe aus der Hauptbeschäftigung gerechnet werden. Bedeutet das, dass mein Hauptarbeitsgeber die Summe aus Minijob kennen muss und dass er es zusammenrechnet? Ich verstehe diese Regeln nicht…
Zwei Minijobs neben der Hauptbeschäftigung
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Zwei Minijobs neben der Hauptbeschäftigung
Hallo,
es spielt keine Rolle, ob sie die Grenze von 450,00 Euro in Ihren Fall überschreiten oder nicht.
Der zweite Minijob bleibt auf jeden Fall nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei. Die 450,00 Euro-Grenze
würde eine Rolle spielen, wenn Sie neben ihrer Hauptbeschäftigung nur einen Minijob hätten und
dieser 450,00 Euro überschreiten würde.
Zu beachten ist auch, dass der zu erst aufgenommene Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben, so ist nur ein Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Jeder
weitere Minijob muss der Sozialversicherung und auch der Steuer unterworfen werden.
Das bedeutet, dass sie recht wenig von den 320,00 Euro sehen werden.
Es erfolgt eine Zusammenrechnung des weiteren Minijobs mit der Hauptbeschäftigung und die Meldung und
Beitragszahlung zur Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung erfolgt an die zuständige Krankenkassen und
nicht mehr an die Bundesknappschaft.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr http://www.steuer-info-blog
es spielt keine Rolle, ob sie die Grenze von 450,00 Euro in Ihren Fall überschreiten oder nicht.
Der zweite Minijob bleibt auf jeden Fall nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei. Die 450,00 Euro-Grenze
würde eine Rolle spielen, wenn Sie neben ihrer Hauptbeschäftigung nur einen Minijob hätten und
dieser 450,00 Euro überschreiten würde.
Zu beachten ist auch, dass der zu erst aufgenommene Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben, so ist nur ein Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Jeder
weitere Minijob muss der Sozialversicherung und auch der Steuer unterworfen werden.
Das bedeutet, dass sie recht wenig von den 320,00 Euro sehen werden.
Es erfolgt eine Zusammenrechnung des weiteren Minijobs mit der Hauptbeschäftigung und die Meldung und
Beitragszahlung zur Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung erfolgt an die zuständige Krankenkassen und
nicht mehr an die Bundesknappschaft.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr http://www.steuer-info-blog
Re: Zwei Minijobs neben der Hauptbeschäftigung
Vielen Dank für die Antwort.
Es gibt noch eine Frage dann:
soll ich den zweiten Minijob irgendwo melden?
Schöne Grüße
Es gibt noch eine Frage dann:
soll ich den zweiten Minijob irgendwo melden?
Schöne Grüße
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Zwei Minijobs neben der Hauptbeschäftigung
Hallo,
dem Arbeitgeber muss man alles mitteilen und dieser erstellt erforderliche Meldungen. Bei falschen Angaben meldet sich die Bundesknappschaft beim Arbeitgeber.
Zu berücksichtigen ist der zweite Minijob außerdem auch bei der Steuererklärung!
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
dem Arbeitgeber muss man alles mitteilen und dieser erstellt erforderliche Meldungen. Bei falschen Angaben meldet sich die Bundesknappschaft beim Arbeitgeber.
Zu berücksichtigen ist der zweite Minijob außerdem auch bei der Steuererklärung!
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de