Hallo liebe User,
mein Mann und ich hatten im letzten Jahr diverse Einkommensarten und ich möchte nun wissen, welche ich davon wo eintragen muss.
Mein Mann hatte Krankengeld bekommen und normalen Arbeitslohn. Der muss sicher komplett angegeben werden (Progressionsvorbehalt).
Ich hatte Einkünfte aus Minijobs. Welche davon muss ich angeben? Die, bei denen der Arbeitgeber die 2% Pauschsteuer bezahlt hat, kann ich doch komplett aus der Steuererklärung rauslassen. Oder? (Hier gilt der Progressionsvorbehalt hoffentlich nicht!)
Die Einkünfte aus den Minijobs, die ich selbst versteuern musste, gehören sicherlich rein. Schon um mir die Steuern dafür möglicherweise zurück zu holen.
Wie muss ich meine Einkünfte aus der Gewerbetätigkeit abrechnen? Muss ich hierfür eine gesonderte Einkommensteuererklärung abgeben oder kann ich diese Einkünfte mit in die gemeinsame Steuererklärung mit rein-nehmen?
Welches Formular muss ich für das Einkommen aus der Gewerbetätigkeit extra ausfüllen?
Welche Formulare brauche ich für die gesamte Steuererklärung überhaupt?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Mit freundl. Grüßen
LaPaloma!
Krankengeld, Arbeitslohn, Minijob und Gewerbeanmeldung
Re: Krankengeld, Arbeitslohn, Minijob und Gewerbeanmeldung
Mein Mann hatte Krankengeld bekommen und normalen Arbeitslohn. Der muss sicher komplett angegeben werden (Progressionsvorbehalt). Ja.
Ich hatte Einkünfte aus Minijobs. Welche davon muss ich angeben? Die, bei denen der Arbeitgeber die 2% Pauschsteuer bezahlt hat, kann ich doch komplett aus der Steuererklärung rauslassen. Oder? (Hier gilt der Progressionsvorbehalt hoffentlich nicht!) Ja, die können Sie weglassen - steuerlich existieren die gar nicht. Insofern gilt dafür auch kein Progressionsvorbehalt.
Die Einkünfte aus den Minijobs, die ich selbst versteuern musste, gehören sicherlich rein. Schon um mir die Steuern dafür möglicherweise zurück zu holen. Genauso ist es.
Welches Formular muss ich für das Einkommen aus der Gewerbetätigkeit extra ausfüllen? Anlage G.
Ich hatte Einkünfte aus Minijobs. Welche davon muss ich angeben? Die, bei denen der Arbeitgeber die 2% Pauschsteuer bezahlt hat, kann ich doch komplett aus der Steuererklärung rauslassen. Oder? (Hier gilt der Progressionsvorbehalt hoffentlich nicht!) Ja, die können Sie weglassen - steuerlich existieren die gar nicht. Insofern gilt dafür auch kein Progressionsvorbehalt.
Die Einkünfte aus den Minijobs, die ich selbst versteuern musste, gehören sicherlich rein. Schon um mir die Steuern dafür möglicherweise zurück zu holen. Genauso ist es.
Welches Formular muss ich für das Einkommen aus der Gewerbetätigkeit extra ausfüllen? Anlage G.