Selbständige Tätigkeit im Ausland für 1. Mo

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Deiss
Beiträge: 1
Registriert: 24. Jan 2014, 12:14

Selbständige Tätigkeit im Ausland für 1. Mo

Beitrag von Deiss »

Hallo erste einmal an alle Forenmitglieder, ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich habe folgende Frage/Problem.

Ich habe meinen festen Wohnsitz aus beruflichen Gründen im Moment in Slovenien. Jetzt habe ich die Möglichkeit für einen Monat in Deutschland in einer Firma Beratungsleistungen zu erbringen. Ich wäre dann aber selbständig tätigk, es läuft also nicht über meinen Slovenischen Arbeitgeber.

Da es sich hierbei um einen so kurzen Zeitraum handelt weiß ich nicht, wie das mit der Steuerpflicht ist. Muss ich hier überhaupt was beachten, oder ist es nicht vielmehr so, dass ich diese Einküfte einfach nur hier in Slovenien anmelden muss.

Könnt ihr mir hierzu einen Tipp geben?
Norbert
Beiträge: 10
Registriert: 7. Nov 2013, 12:27

Re: Selbständige Tätigkeit im Ausland für 1. Mo

Beitrag von Norbert »

Du musst doch deine Einkünfte angeben.
Ich kann dir sagen, dass es mit diesem Anstellungsmodell immer schwierigkeiten gibt. Wie ist das mit dem Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung? Slovenische Arbeitgeber werden sicherlich nicht in die deutschen Kassen einzahlen.

Ein bekannter von mir hatte mal einen solchen Arbeitsvertrag. Als er nach einem halben Jahr zum Zahnarzt wollte kam raus, dass er nur notfallkrankenversichert war. Das war eine Versicherungskarte für Monteure. Abgesehen davon sollte dein Einkommen ja versteuert werden. Andernfalls wird es schwer es für die Rentenbeitragszahlung geltend zu machen.
Nach dem Motto, ich habe zwar schwarz gearbeitet, aber ich habe doch gearbeitet.

Bevor du irgendwas unterschreibst lass das lieber nochmal von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Auf www.weil-rechtsanwalt.de kannst du dich darüber informieren.
Wünsche dir viel Glück bei deiner neuen Arbeit und dass da nichts schief geht.
Beste Grüße
Taxologie
Beiträge: 4
Registriert: 10. Mär 2014, 11:52

Re: Selbständige Tätigkeit im Ausland für 1. Mo

Beitrag von Taxologie »

Muss auf jeden fall angegeben werden meine ich.
kreissel
Beiträge: 44
Registriert: 23. Feb 2014, 16:43

Re: Selbständige Tätigkeit im Ausland für 1. Mo

Beitrag von kreissel »

Denke auch, dass das auf jeden Fall angegeben solltest. Zur Sicherheit aber einfach mal bei einem Anwalt für Steuerangelegenheiten nachfragen, die sollten dir da eine kompetente Auskunft geben können.

Ich bin da Klient in der Kanzlei von Ingo Heuel und sehr zufrieden.
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