Student - Einnahmen aus Nebentätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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-Heiko-
Beiträge: 12
Registriert: 2. Feb 2012, 00:22

Student - Einnahmen aus Nebentätigkeit

Beitrag von -Heiko- »

Guten Tag, ich habe eine sehr wichtige Frage.
Ich bin 26 Jahre alt und momentan Student.
Letztes Jahr hatte ich nur im Januar und Februar einen kleinen Nebenjob, also locker unter der Jahresfreigrenze. In dem Jahr war ich aber auch mehrere Monate kein Student (Wartezeit zwischen Bachelor und Master).

Nun meine Frage:
Ich verdiene nebenbei etwas Geld als Affiliate (Bewerben von Online-Dienstleistern gegen Provision) und außerdem im Investmentbereich. Im Investmentbereich habe ich dieses Jahr selbst angefangen im Forex-Bereich zu handeln und mich letztes Jahr bereits bei einer anderen Person beteiligt die mit dem Geld getradet hat. Hier wäre die Frage, ob das als generelles Kapital-Investment oder als Forex- (Devisen-)handel gesehen wird. Falls das einen Unterschied macht...

Vielleicht könnt ihr mir ein paar generelle Regelungen und Tipps nennen. Mir ist natürlich daran gelegen möglichst wenig zu versteuern, ich will aber auch im legalen Rahmen bleiben und unser Solidariätsprinzip mittragen.
Fragen wären hier zB konkret.
1. Ab welchem Betrag muss ich unbedingt eine Steuererklärung machen (bisher noch nie gemacht!)
2. Wo ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Affiliate-Tätigkeit und dem Investment zu machen?
3. Ab wann macht es Sinn oder ist vielleicht sogar Pflicht, ein gewerbe anzumelden? Das dürfte ja dann nur für das Affilate-Geschäft, nicht aber für Investments gelten, korrekt?

Ich danke euch für jeden Tipp was ich so zu beachten habe und wo es gefährlich werden könnte!!
Heiko
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Student - Einnahmen aus Nebentätigkeit

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Heiko,

deine Fragestellung ist schon recht speziell.
Speziell meint, da sollte jemand antworten, der wirklich vom Fach ist - Steuerberater der sich im Fachbereich auskennt!

Meine bescheidene Meinung ist diese:
Da du derzeit auf fremdes Unternehmerrisiko arbeitest ist es eig. ein Anstellungsverhältnis,
da der andere dich aber nicht bezahlt, bist du wohl scheinbar in einer Scheinselbstständigkeit.

Hier muss man aufpassen! Liegt immer dann vor, wenn Abhängigkeit nur von einem Kunden oder Auftraggeber geben ist.
Aufpassen muss eig. dann dein Auftraggeber, da er eig. verpflichtet wäre, dich anzustellen und entsprechende Abgaben,wie Steuern und Sozialbeiträge abzuführen.

Alternativ ,,GbR"
(solltet ihr gemeinsam mit dem Berater klären)
würde sich anbieten eine GbR zu gestalten. Hier erbringt der eine die Arbeitsleistung und der andere die Mittel.
Gewinnverteilung u. ä. könnte man dann regeln und hätte alles in trocknen und sauberen Tüchern.

Fakt ist
So wie es aktuell ist kann es nicht bleiben.
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