Hallo!
Ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass mir jemand hier helfen kann. Kurz zu mir: Ich habe im Herbst 2009 mein Studium abgeschlossen, im Juni 2010 eine Festanstellung gefunden und habe jetzt meine erste Steuererklärung abgegeben.
Vor meinem "richtigen Job" war ich von Oktober 2009 - März 2010 arbeitslos, von April bis Juni hatte ich einen 400 Euro-Job, danach bin ich übergangslos in die neue Stelle.
Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen, dass ich laut Steuerklärung von Januar bis Juni nicht lohnsteuerpflichtig beschäftigt war und dies nachweisen soll.
Für den 400 Euro-Job habe ich ja Nachweise bzw. kann sie mir noch besorgen.
Jetzt kommt das eigentliche Problem: Aufgrund mangelnder Kommunikationsfähigkeiten seitens der Sachbearbeiter im Arbeitsamt war ich von Oktober 2009 bis Februar 2010 nicht arbeitslos gemeldet - nach dem (abgewiesenen) Hartz4-Antrag hatte man "leider vergessen" mir mitzuteilen, dass ich mich in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss. Dies habe ich zufällig herausgefunden, mich gemeldet und habe für März - Beginn 400Euro-Job einen Nachweis.
Jedoch nicht für Januar und Februar.
Was kann das jetzt für mich bedeuten? Kann für diese Zeit nicht nachweisen, dass ich NICHT gearbeitet habe - das Finanzamt kann aber auch nicht beweisen, DASS ich gearbeitet habe...
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen!
Nachweis von Nichtbeschäftigung
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- Registriert: 25. Jul 2011, 20:29
Re: Nachweis von Nichtbeschäftigung
mmmh - dumm gelaufen würde ich sagen. da wirst du wohl den kampf mit dem a-amt aufnehmen müssen, erstens mal, weil dir ja gelder entsprechend noch zustehen und zweitens wegen des nachweises. klar könntest du nun argumentieren beim FA, dass du nicht gemeldet warst, jedoch kann ich mir vorstellen, dass es hier probleme geben wird.
das ding ist, dass FA benötigt diesen nachweis, weil ein jeder in deutschland im falle von arbeitslosigkeit die hilfe beanspruchen kann. diese lohnerstazleistungen sind aber zwingend notwendig für die steuererklärung, weil diese deinen persönlichen steuersatz erhöhen "progressiv".
ich würde an deiner stelle schon wegen fehlender ersatzleistungen den fall angehen. wird sicher schwierig, aber muss ja geklärt werden und wenn dies nicht dein verschulden ist, dann muss das von seiten des A-amtes geklärt werden
gruß
das ding ist, dass FA benötigt diesen nachweis, weil ein jeder in deutschland im falle von arbeitslosigkeit die hilfe beanspruchen kann. diese lohnerstazleistungen sind aber zwingend notwendig für die steuererklärung, weil diese deinen persönlichen steuersatz erhöhen "progressiv".
ich würde an deiner stelle schon wegen fehlender ersatzleistungen den fall angehen. wird sicher schwierig, aber muss ja geklärt werden und wenn dies nicht dein verschulden ist, dann muss das von seiten des A-amtes geklärt werden
gruß