Einige Fragen zu versch. Einkünften

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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matthias87
Beiträge: 1
Registriert: 31. Mai 2011, 11:20

Einige Fragen zu versch. Einkünften

Beitrag von matthias87 »

Hallo erstmal kurz zu meiner Person:
Ich bin 22 Jahre alt, Student an einer FH, studiere Informationstechnik (Bachelor), verheiratet, habe ein Kind.
Beziehe KEIN Bafög, KEIN Arbeitslosengeld II, KEINE Sonstige Hilfe.
Bekomme nur Kindergeld 184 Euro + Elterngeld 300 Euro (12 Monate).
Habe wenig Ahnung von Finanzen und Steuern, etc.

Da ich Informatik liebe, habe ich versch. Einkünfte im IT-Bereich.
- Pro Monat ca. 50 Euro Werbungseinnahmen von Webseite
- Pro Monat zwischen 100-300 Euro eBay-Einnahmen (ist immer unterschiedlich)

Nun meine Fragen:
1. Ich möchte ein 400-Euro-Job anfangen. Muss ich auf irgendwas achten, weil ich am Studieren bin? Vllt. auf Wochenstunden etc ?
2. Habe eine studentische Krankenversicherung. Ich, meine Frau und mein Sohn sind dort versichert. Ändert sich irgendwas, wenn ich ein 400-Euro-Job beginne?
3. Wo kann ich solche Sachen nachlesen? Wieviel darf man als Student arbeiten/verdienen?
4. Ich habe gehört, dass ich pro Jahr 24000 Euro ohne Steuern verdienen darf, da ich verheiratet bin. Ich muss doch aber Lohnsteuer etc. zahlen. Das sind doch auch Steuern.

Ich bitte euch, dass mir einer Tipps, Ratschläge und Hilfe gibt, da ich mit dem Thema Steuern nicht klarkomme. Vielen Dank an alle, die mir helfen.
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Einige Fragen zu versch. Einkünften

Beitrag von andi81 »

also deine einnahmen so wie du sie schilderst übersteigen den betrag innerhalb der freigrenze nicht. demnach musst du keine erklärung abgeben.

als student kannst du millionen verdienen, milliarden oder auch nur 10 cent. das hat mit dem studium nichts zu tun. auf wochenzeiten musst du dann ggf. achten, wenn du bspw. dual studierst und in einem angestelltenverhältnis als auszubildender in den praxisphasen beschäftigt bist. dann musst du den AG in kenntnis setzen und nach erlaubnis fragen, den anderen job zu machen. gewährleistet sein muss dann, dass du deine zu erbringende arbeitszeit beim AG erfüllst und durch die andere beschäftigung nicht gegen das arbeitszeitgesetz verstößt. wie das bei uni-studiengängen ist weiß ich nicht. an der uni hat man ja lenz soweit man weiß, die fh ist jedoch ähnlich einer dualen hochschule und hat pflichtanwesenheitszeiten.

nachlesen kannst du das sicher in den gängigen gesetzen, aber ich denke mal, dass du dich auch locker einfach mal an die studentenberatung wenden kannst an deiner uni oder hochschule.

wenn man verheiratet ist muss man noch lange keine lohnsteuer zahlen. die lohnsteuer hat nichts mit dem beziehungsstatus zu tun. deswegen heißt sie auch lohnsteuer und nicht beziehungssteuer ;). lohnsteuer muss dann abgeführt werden, wenn du ein gewisses gehalt erhälst, welches nach den gesetzestabellen so hoch ist, dass die geltenden steuern abgeführt werden müssen. und das auch nur, wenn du im angestelltenverhältnis beschäftigt bist.

im bereich versicherungen bin ich überfragt, dass ist leider nicht mein fachgebiet.

gruß
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