Hallo,
ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir in folgender Angelegenheit helfen würden:
Ich arbeite hauptberuflich in einem nicht-selbständigen Angestelltenverhältnis. Nebenher habe ich eine kleine GbR mit einem Partner, die bisher keinen Gewinn abgeworfen hat. Ich möchte nun meine Einkommenssteuererklärung für 2010 abgeben. Kann ich diese schon abgeben und schon die Einkommenssteuerrückerstattung kassieren? Denn die Gewinnermittlung der GbR ist noch nicht gemacht (dieses Jahr werden wohl so 500 EUR Gewinn für mich zu versteuern sein). In den letzten Jahren wars kein Problem, da die GbR wie gesagt keinen Gewinn gemacht hat.
Punktum: Bekomm ich Probleme, wenn ich jetzt schon die Einkommenssteuerrückzahlung kassiere, ich aber später nochmals Einkommenssteuer für die GbR berappen muss?
Vielen Dank CG
Steuererklärung
Re: Steuererklärung
Man kann und muss die Steuererklärung bis spätestens 31. Mai abgeben, jedenfalls in diesem Fall.
Man kann ja auch schon den vorläufigen Gewinn eintragen.
Sollte sich dieser ändern, wird der Einkommensteuerbescheid dann eben wieder geändert.
Man kann ja auch schon den vorläufigen Gewinn eintragen.
Sollte sich dieser ändern, wird der Einkommensteuerbescheid dann eben wieder geändert.
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