Frage zu Steuerklasse 6

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hamburgerjung90
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Registriert: 28. Aug 2018, 20:49

Frage zu Steuerklasse 6

Beitrag von hamburgerjung90 »

Hallo!

Ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Steuerklassen:

Da ich leider nicht in Vollzeit bei einem Arbeitgeber angestellt bin, verdiene ich meinen Lebensunterhalt momentan aus drei Quellen:

- sozialversicherungspflichtige Anstellung mit 10 Wochenstunden (Steuerklasse 1)
- freiberufliche Tätigkeit als Dozent/Kursleiter mit ca. 15-20 Wochenstunden
- Minijob mit 10 Wochenstunden

Nun wurde mir im Rahmen einer Umstellung auf einen Tarifvertrag angeboten, meinen Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung umzuwandeln. Dies würde zur Folge haben, dass ich zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen haben werde (Steuerklassen 1 und 6).

Ist meine Annahme korrekt, dass bei der Steuerklasse 6 für die zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zwar unterm Strich weniger Nettogehalt monatlich ausbezahlt wird, ich mir jedoch diesen Nachteil bei der Steuererklärung zurückholen kann? Ich habe hier folgendes gelesen:
„Die Lohnsteuer für eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Zweit-Beschäftigung wird über Steuerklasse VI erhoben. Ggf. muss man beim Finanzamt die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen. Die Abzüge sind bei Steuerklasse VI zunächst hoch. Aber: Im Endeffekt wird Job zwei wie Job eins besteuert. Die zu viel gezahlte Steuer wird im Folgejahr auf Antrag erstattet. Wer will, kann außerdem von vornherein seine steuerlichen Freibeträge gleichmäßig auf beide Jobs verteilen. Dafür muss man auf der Steuerkarte für den Hauptjob einen sogenannten Hinzurechnungsbetrag und auf der Karte für den Zweitjob einen Freibetrag eintragen lassen.“
(Quelle: www.biallo.de)

Verstehe ich es richtig, dass sich dadurch gar kein wirklicher Nachteil durch die Steuerklasse 6 bei der zweiten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für mich ergibt? Wie muss ich hier vorgehen? Soll ich mich direkt an meine beiden Arbeitgeber wenden und darum bitten, bei der Lohnsteuerbescheinigung einen gewissen Freibetrag einzutragen? Wenn ja, wie hoch muss dieser sein?

Liebe Grüße,
hamburgerjung90
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu Steuerklasse 6

Beitrag von muemmel »

Ein Minijob ist steuerfrei. Ein Job in Klasse 6 ist nicht steuerfrei. Und dazu kommt, dass nach der Steuererklärung durchaus noch eine Nachzahlung folgen kann. Welchen Vorteil Sie sich davon versprechen, ist mir schleierhaft...
Die Sache mit der Nachzahlung erkläre ich mal an einem Beispiel: Bei 2000 Euro Bruttolohn fielen in der SK 1 ca 183 Euro Steuer und Soli an. Nun zerlegen wir das mal in 2 Jobs: Job 1 in SK 1 mit 1500 Euro, Job 2 in SK 6 mit 500 Euro. Abgezogen werden in Job 1 monatlich 65 Euro, in Job 2 56 Euro - macht zusammen 118 Euro. Es fehlen also monatlich 65 Euro, die später nachzuzahlen sind (man muß in dem Fall verpflichtend eine Steuererklärung abgeben).
hamburgerjung90
Beiträge: 15
Registriert: 28. Aug 2018, 20:49

Re: Frage zu Steuerklasse 6

Beitrag von hamburgerjung90 »

Hallo muemmel,

danke für die erste Antwort zu meiner Frage.

Gut, dass ich verpflichtend eine Steuererklärung abgeben muss, macht für mich keinen Unterschied. Das muss ich sowieso aufgrund meiner teilweilse freiberuflichen Tätigkeit.

Mir war auch klar, dass ein Job in Steuerklasse 6 nicht steuerfrei ist.

Interpretiere ich deine Aussage dann korrekt, dass das Zitat von www.biallo.de im Prinzip sachlich falsch ist? Demnach würde ich zwar bei der Steuererklärung zunächst nachzahlen, kann mir aber später auf Antrag die zu viel bezahlten Steuern zurückholen. Es sei denn meine Arbeitgeber tragen auf meiner Lohnsteuerbescheinigung den Hinzurechnungsbetrag und den Freibetrag ein.

Liebe Grüße,
hamburgerjung90
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu Steuerklasse 6

Beitrag von muemmel »

Prinzipiell ist es ja richtig, dass zuviel gezahlte Steuer erstattet wird. Nur ist halt damit zu rechnen, dass zu wenig gezahlt wird...
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