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Bewertung bei der Gründung

Verfasst: 1. Apr 2018, 15:15
von Jens_Berlin
Hallo zusammen,

ich mache gerade die ersten Buchungen in einer neu gegründeten Stiftung. Es handelt sich um eine post-mortem-Stiftung, die aktuell aus einem Grundstück mit Haus (vermietet) und einem Wertpapierdepot besteht. Die Stiftung wird bilanziert. Zwischen dem Versterben der Stifterin und dem Errichten der Stiftung lagen ca. 18 Monate. Nun stellen sich einige Fragen:

1) Die Mieterträge zwischen dem Versterben der Stifterin und dem Errichten der Stiftung dürften den Erträge zugerechnet werden - richtig?
2) Ist dem nicht so, müsste alternativ der Bankbestand dem Errichtungskapital zugeführt werden. Das halte ich aber für völlig willkürlich und auch nicht im Sinne des Stifters.
3) Wernn 1) stimmt, müsste ich also den Bankbestand zum Todeszeitpunkt dem Errichtungskapital zuführen und alle weiteren Sachverhalte quasi periondenfremd nachbuchen.

4) Wertpapiere buche ich zu deren Anschaffungskosten ein, nicht nach fair value, richtig?

5) Die Grundstücksbewertung ist allerdings ein Problem für mich. Das Grundstück wurde vor etlichen Jahtrzehnten erworben, AK sind nicht mehr feststellbar.
a) wäre eine Berechnung nach Einheitswert vorstelbar? Wäre sie vor allem gegenüber der Stiftungsaufsicht vertretbar?

Das Grundstück mit Gebäude soll gegebenenfalls verkauft werden. Ich hätte dann gerne einen Teil des Erlöses in den Erträgen und nicht im Stiftungsstock, daher ist mir jede "geringere" Bewertung zur erstmaligen Bilanzierung lieber, sofern das rechtlich zulässig ist.

Fteue mich auf ein paar interessante Diskussionen!
LG, Jens