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Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen

Verfasst: 12. Jan 2009, 08:35
von Ferdinand K.
Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit den neuen steuerlichen Regelungen in der Unternehmenspraxis aus?
Bräuchte ein paar nähere Infos über die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen.Kann mir da jemand weiterhelfen :?:

Danke im Voraus
Ferdinand

Re: Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen

Verfasst: 13. Feb 2009, 11:10
von taxwoman
Hallo Ferdinand,

ab 2009 entfällt mit Einführung der Abgeltungsteuer der Werbungskostenabzug komplett, sodass sich entsprechende Zinsaufwendungen steuerlich nicht mehr auswirken. Anders hingegen bei im Betriebsvermögen ausgewiesenen Anteilen: Finanzierungsaufwendungen sind dort im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens im Umfang von 60 % als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Bei Refinanzierungsaufwendungen ist es deshalb ab 2009 vorteilhaft, wenn die Gesellschaftsanteile als Betriebsvermögen zu qualifizieren sind. Bei hohen Zinsaufwendungen kann es sogar lohnend sein, allein deshalb eine Umstrukturierung, z.B. durch eine Betriebsaufspaltung oder die Gründung einer GmbH & atypisch Still, vorzunehmen. Doch in vielen Fällen wird dies auch durch einen einfachen Antrag möglich sein. Denn mit dem JStG 2008 wurde ein Optionsrecht geschaffen: Bei Anteilsbesitz mit mindestens 25 % oder bei mindestens 1 % und einer beruflichen Tätigkeit für die Gesellschaft, erfolgt auf Antrag die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren.

Lliebe Grüsse