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Aufhebung des Mietverhältnisses beim Sohn

Verfasst: 4. Dez 2017, 08:20
von Hano2016
Seit 2007 haben wir eine Eigentumswohnung verbilligt an unseren Sohn vermietet. Ab 2018 möchten wir ihm die Wohnung unentgeltlich überlassen. Seit 2007 haben wir eine Anlage V beim Finanzamt eingereicht. Was müssen wir nun beachten bzw. müssen wir die Anlage V dann weiter einreichen, mit dem Vermerk 0, oder überhaupt nicht mehr. Klar ist natürlich, dass wir keinerlei Werbungskosten für die Wohnung ansetzen können.
Gibt es event. noch etwas zu beachten, das sich negativ auf die kostenlose Überlassung der Wohnung auswirken könnte?

Im Voraus vielen Dank!