Verlust gegenrechnen bei Spekulation (Grauzone?)

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Alfonso
Beiträge: 1
Registriert: 20. Feb 2019, 12:20

Verlust gegenrechnen bei Spekulation (Grauzone?)

Beitrag von Alfonso »

Hey Leute, letztes Jahr ist einem Freund von mir was Dummes passiert ( leider nachdem ich ihn auf Kryptowährungen aufmerksam gemacht hatte).
Also der oben genannte (dem ich das halten der Aktien geraten hatte) hat um die 65k verzockt durch hebel-Aktionen, einen Verlustvortrag kann man da nur, nach Angaben seines Beraters nur in Spekulationen anwenden?
Oder gibt es da eine Sonderregelung oder einen Trick? Weil traden will er nicht mehr.
Und er tut mir wahnsinnig leid, er selbst ist die Ruhe in Person, aber ich hab ein etwas schlechtes Gewissen, da ich ihn so zusagen da rein geschubst habe.
Gibt es vielleicht eine Sonderregelung bezüglich kryptowährungen? Oder ist das wirklich nur gegenrechenbar wenn er wieder tradet? Finde das echt traurig aber klar er ist ja auch selbst schuld.
Mit freundlichen Grüßen
Alfonso
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