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Verjährungsfristen

Verfasst: 28. Jun 2010, 14:16
von Ringeltaube
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, welche Fristen bei Steuerhinterziehung gelten.Gibt es sowas überhaupt für Delikte, die jahrelang nicht zur Anzeige kommen und dann ans Tageslicht geraten? Kann man also für ein Delikt ,
das 20 Jahre zurückliegt, überhaupt noch belangt werden? 20 Jahre ist jetzt vielleicht zu hoch gegriffen, aber egal. Würd mich mal interessieren, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus :)
Grüße
Ringeltaube

Re: Verjährungsfristen

Verfasst: 30. Jun 2010, 19:04
von Ratatouille
Hallo,
die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt 5 Jahre.
Hat die Hinterziehung allerdings gewerbsmäßig stattgefunden,handelt es sich also um ein Verbrechen und nicht um ein Vergehen, erfolgt die strafrechtliche Verjährung erst nach 10 Jahren.
Ist die Steuerhinterziehung noch nicht verjährt, kann man durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt die strafrechtlichen Folgen, sprich Geldstrafe oder Verurteilung vermeiden.
Steht der Steuerfahnder jedoch schon vor der Tür, ist es für eine Selbstanzeige zu spät.
Also vielleicht doch besser pünktlich Steuern zahlen ;)
Gruß
Ratatouille