Rentenbesteuerung

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DragonZ
Beiträge: 75
Registriert: 25. Mär 2011, 11:38

Rentenbesteuerung

Beitrag von DragonZ »

Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: eine Rentnerin,meines Erachtens steuerpflichtig hat es versäumt eine Steuererklärung abzugeben, da sie der Meinung war und ist, sie sei nicht steuerpflichtig.
Was kann ihr "blühen",falls sie es doch ist und ihr das Finanzamt auf die Schliche kommt?
Wieviel Jahre zurück muss sie dann notfalls Steuernachzahlungen leisten?
Eine Antwort wäre sehr hilfreich.
Viele Grüße
D.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rentenbesteuerung

Beitrag von schlauelia »

das Finanzamt erhält von der Rentenversicherung Mitteilung über die Renteneinnahmen und meldet sich, wenn es der Meinung ist, dass die Höhe zu einem steuerpflichtigen Einkommen führen könnte - das kann erst nach Jahren passieren und dann ggf. sogar rückwirkend für mind. 10 Jahre.

Man kann natürlich auch vorsichthalber eine Berechnung durchführen oder durchführen lassen um ganz sicher zu sein! Denn die Höhe der Rente wird steuerlich noch durch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und auch Freibeträge gesenkt.

Lia
DragonZ
Beiträge: 75
Registriert: 25. Mär 2011, 11:38

Re: Rentenbesteuerung

Beitrag von DragonZ »

Oh, das hört sich ja nicht gerade berauschend an, vor allem nicht, wenn unter Umständen Rückforderungen der letzten 10 Jahre geltend gemacht werden können. Vielleicht sollte man dann doch keine schlafenden Hunde wecken und es darauf ankommen lassen, in der Hoffnung, dass dem Finanzamt nichts auffällt.
Danke für die Info
Gruß
D.
Liane
Beiträge: 99
Registriert: 25. Mär 2011, 11:36

Re: Rentenbesteuerung

Beitrag von Liane »

Hallo, habe letzt erst gelesen, dass immer mehr Finanzämter die Einnahmen von Rentnern überprüfen, von denen kein Steuerbescheid vorliegt. Sollte steuerpflicht bestehen, können die Ämter rückwirkend bis 2005 Steuern nachfordern. :(
Grüße
Liane
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Rentenbesteuerung

Beitrag von steuerinfoblog »

Hallo,

es geht im Moment eben durch die Medien rum, dass die Renter, die keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, geprüft werden. Aber hier kommt eben auch darauf an, ob man noch neben der Rente weitere Einnahmen hatte. Wenn man den jeweiligen Grundfreibetrag nicht überschritten hat, dann droht auch nichts, ansonsten gilt ja wie oben schon gesagt die 10 jährige Aufrollung bei Steuerhinterziehung.

Viel Erfolg.

www.steuer-info-blog.de
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