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Straffreiheit

Verfasst: 4. Nov 2010, 14:19
von Ratatouille
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ist es richtig, dass ein Steuersünder straffrei ausgeht, wenn er die Selbstanzeige tätigt, bevor das Finanzamt irgendetwas Sträfliches herausgefunden hat oder gibt es da noch "wenn " und "aber" :?:
Danke für eine Antwort
Gruß
Ratatouille

Re: Straffreiheit

Verfasst: 4. Nov 2010, 14:48
von poohchen
Hallo Ratatouille,

es müssen bestimme Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Selbstanzeige zur Stafffreiheit führt.
Als erstes muss die Selbstanzeige getätigt werden bevor ein Steuerprüfer in der Tür steht. Dann müssen die Unterlagen so aufbereitet werden, dass die Steuerlast innerhalb kürzester Zeit vom Finanzamt berechnet werden kann. Und wichtig ist auch, dass man die geschuldete Steuer innerhalb einer kurzen Frist (ich glaube 1 Monat) nach Anzeige auch zahlen kann, denn wenn nicht nützt die Selbstanzeige rein gar nix. Zu beachten sind auch noch die Zinsen auf die hinterzogenen Steuern, die dann zusätzlich noch auf einen zukommen. Stafffreiheit erlangt man auch nur für den Teil den man angezeigt hat, also gibt man was nicht an bei der Selbstanzeige besteht die Steuerhinterziehung weiterhin. Deshalb sollte man sich bei einer Selbstanzeige auch unbedingt vom Steuerberater beraten lassen.

Re: Straffreiheit

Verfasst: 6. Nov 2010, 17:49
von Ratatouille
Hallo,
danke für deine ausführliche Antwort, da gibt es ja doch einiges zu beachten. Du hast recht, da muss man dann ja wohl einen Fachmann draufgucken lassen.
Viele Grüße
Ratatouille