Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

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Sesamstrasse
Beiträge: 3
Registriert: 2. Mär 2019, 20:56

Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

Beitrag von Sesamstrasse »

Ich weiss, Dummheit schützt vor Strafe nicht. :(
Aber ich hab mich nach ewiger Verweigerung jetzt mal mit der Steuererklärung auseinandergesetzt und hatte eigentlich vorgehabt, die Erklärung rückwirkend für vier Jahre abzugeben - bisher kamen Rückzahlungsbeträge von 200 bis 300 Euro pro Jahr heraus. Im Zuge dessen wurde ich jedoch auch damit konfrontiert, dass ich bei bezug von ALG 1 und Arbeitgeberwechsel zur Abgabe verpflichtet gewesen wäre. Einen Breif vom Finanzamt hat es nie gegeben! Was kann im schlimmsten Fall jetzt passieren, wenn ich die vier Jahre abgebe? Sollte ich das dann lieber auf sich beruhen lassen?

Vielen Dank für jegliche Aufklärung!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

Beitrag von muemmel »

Einen Breif vom Finanzamt hat es nie gegeben! Ja und? Es wird erwartet, dass man die Steuergesetze auch ohne Aufforderung einhält. Außerdem kann der Brief durchaus noch kommen...
Was kann im schlimmsten Fall jetzt passieren, wenn ich die vier Jahre abgebe? Was realistisch passieren wird (nämlich nichts), wollen Sie nicht wissen?
Sollte ich das dann lieber auf sich beruhen lassen? Nein. Das hieße auf das Geld verzichten und außerdem noch einige Jahre mit der Gefahr leben, dass plötzlich der Brief mit der Aufforderung, umgehend die Erklärung für die Jahre .... bis .... abzugeben.
dass ich bei bezug von ALG 1 und Arbeitgeberwechsel zur Abgabe verpflichtet gewesen wäre. Bezüglich des Arbeitgeberwechsels ist das Quatsch - der verpflichtet nicht zur Steuererklärung, Alg-1-Bezug aber schon.
Sesamstrasse
Beiträge: 3
Registriert: 2. Mär 2019, 20:56

Re: Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

Beitrag von Sesamstrasse »

Vielen Dank für die Antwort! Auch wenn sie sehr schnippisch ausgefallen ist. Es tut mir leid, ich war mir darüber einfach nicht bewusst.
Was realistisch passieren wird (nämlich nichts), wollen Sie nicht wissen?
Doch, schon! Was darf ich unter
nichts
verstehen?
Bezüglich des Arbeitgeberwechsels ist das Quatsch - der verpflichtet nicht zur Steuererklärung,
Hatte ich irgendwo gelesen, aber wie das so ist mit dem Internet: viel Information, nur die Hälfte brauchbar.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

Beitrag von schlauelia »

und was hindert Sie, jetzt sofort die Erklärungen einzureichen?? Und Sie bekommen sogar noch Geld wieder? Oder haben Sie sich nur falsch ausgedrückt?

Irgendwann kommt der Brief vom FA und dann kann es schon mal Verspätungszuschläge geben!

Lia
Sesamstrasse
Beiträge: 3
Registriert: 2. Mär 2019, 20:56

Re: Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

Beitrag von Sesamstrasse »

Ich befürchte, schlafende Hunde zu wecken und dann im Endeffekt draufzahlen zu müssen, das wäre in meiner jetzigen Situation fatal..
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

Beitrag von muemmel »

"Nichts" bedeutet, dass die theoretisch auf Ihre Steuer aufschlagbaren Verspätungszuschläge i. d. R. nicht erhoben werden, wenn man Geld zurückerwartet. Wenn man hingegen hartnäckig darauf wartet, vom FA "erwischt" zu werden, könnte das FA die Zuschläge schon mal erheben, denn theoretisch darf es das auch bei Leuten, die eine Erstattung zu erwarten haben (die Kollegin deutete es ja schon an).
Auch wenn sie sehr schnippisch ausgefallen ist. Wenn sich jemand so selbstschädigend verhält (auf Geld verzichtet und seinen Ärger mit dem FA vergrößert), kann man schon mal schnippisch werden... Oder bezog sich das auf "FA hat sich ja nicht gemeldet"? Das wird hier gern als Vorwurf an das FA erhoben - in meinem Kommentar dazu beschreibe ich bloß die Realität. Man geht ja auch nicht in den Supermarkt und klaut und beschwert sich dann, man sei nie über die Strafbarkeit des Diebstahls aufgeklärt worden...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuer vier Jahre zurück / Arbeitslosengeld und wechselnde Arbeitgeber

Beitrag von muemmel »

Kleiner Nachtrag: Wenn nicht gerade in JEDEM der 4 Jahre Arbeitslosengeld 1 (Alg 2 ist nicht relevant) bezogen wurde, sind ja gar nicht alle Erklärungen verspätet. Einen großen Unterschied macht das nicht, da ohnehin nichts passieren wird, aber vielleicht trägt das ja zu Ihrer Beruhigung bei...
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