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Teilungsversteigerung Grundstücke versteuern +Landwirtschaft

Verfasst: 12. Nov 2014, 15:19
von LW_Steuer
Eine GbR von A+B hat 2010 eine alte Hofstelle und mehrere Wiesen bei einer Teilungsversteigerung zu je 1/2 erworben.

Der Hof samt einer Wiese wurde steuerlich der Landwirtschaft (LW) zugeordnet.
Die restlichen Wiesen wurden der Vermietung & Verpachtung zugeordnet.

Alle Steuerbescheide waren bislang vorbehaltlich der Nachprüfung, da A der Auffassung war, dass es sich nicht um eine LW handelt.

Nun wurde die GbR 2013 durch eine Teilungsversteigerung wieder aufgelöst, wobei A eine Wiese der LW sowie 2 Wiesen der V&V ersteigern konnte. B hat auch eine Wiese der V&V ersteigert. DenHof sowie eine weitere Fläche haben andere ersteigert.

Der Verkaufspreis der einzelnen Grundstücke (Hofstelle, Wiesen) fiel 2013 deutlich höher aus, als der Kauf-Preis, der GbR 2010.

Was muss GbR-Mitglied A nun versteuern?
....er hat ja eine LW- sowie zwei V&V-Wiesen “quasi“ von sich selbst ersteigert. Das heißt er hat auch einen Verkauf getätigt. Allerdings wurde er dazu durch die TV (welche B beantragt hat) genötigt. Er hatte sogar B vorgeschlagen, dass er sich die gewünschten Flächen aussuchen könne um eine friedliche Teilung herbeizufürhen, dies lehnt B eiskalt ab.


1.Grundsätzliche Betrachtung
A ist bekannt, dass V&V im Privatvermögen ist, ein Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei wäre. Aber wie ist es wenn ich einen 1/2 Anteil von mir selbst bei LW oder V&V erwerbe?

2.Sichtweise “Betriebsaufgabe”?
Da die Hofstelle und die Wiese zusammen steuerlich die komplette Landwirtschaft der GbR war, wird die Teilungsversteigerung als Betriebsaufgabe betrachtet. Somit müssen beide Mitglieder der GbR jeweils (Verkaufspreis 2013* - Kaufpreis 2010*) / 2 versteuern.
...*der LW-Hofstelle sowie der LW-Wiese

3.Sichtweise “V&V”
Wenn man den LW-Hof und die LW-Wiese getrennt sieht, haben A und B je 1/2 des Gewinns aus dem Verkauf der Hofstelle zu versteuern. B hingegen hat nur noch die andere Hälfte der LW-Wiese hinzuerworben, da er bereits Besitzer einer Hälfte war. Ist das richtig, dass er somit nicht aus dem Kauf der LW Wiese versteuern muss?

4.Entscheidungsfreiheit des Finanzamtes
Dürfte das Finanzamt nun entscheiden, dass alle Flächen der Landwirtschaft oder alle Flächen der V&V zugeordnet werden müssen? Könnte es hier als Argument zählen, dass vor dem Kauf 2010 alle Wiesen steuerlich der Landwirtschaft zugeordnet waren, oder geht es hier nach dem Einheitswertbescheid?