Re: Hinzuverdienst
Verfasst: 19. Mär 2013, 12:11
die Hinzuverdienstgrenze hat nichts mit der Steuer zu tun, sondern sie regelt wieviel man als Bezieher einer frühzeitigen Rente oder Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen darf, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Arbeitet aber ein Rentner neben seiner Rente, so hat ein zusätzliches Einkommen natürlich steuerliche Folgen und je nach Höhe des Verdienstes ist Einkommensteuer zu zahlen.....
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon ... igung.html
Arbeitet aber ein Rentner neben seiner Rente, so hat ein zusätzliches Einkommen natürlich steuerliche Folgen und je nach Höhe des Verdienstes ist Einkommensteuer zu zahlen.....
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon ... igung.html