Hallo,
habe eine Frage zu folgender Situation: die Steuererklärung wurde zu spät abgegeben, daraufhin hat das Finanzamt geschätzt, allerdings viel zu hoch an der real zu zahlenden Steuer vorbei.
Bekommt man die Differenz zurück, wenn man die Erklärung nachreicht?
Grüße
Liane
Steuerschätzung
Re: Steuerschätzung
Sorry, aber irgendwie macht deine Frage keinen Sinn:
Prinzipiell gilt aber: Wenn dem Finanzamt keine Steuererklärung vorliegt wird nach gewisser Zeit geschätzt - natürlich mit ordentlichem Zuschlag. Der Bescheid zur Schätzung steht aber regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO, d.h. er ist jederzeit änderbar, da man weiterhin verpflichtet ist die Steuererklärung einzureichen. Ergibt sich dann eine andere Steuerschuld als die Schätzung wird der Steuerbescheid geändert.
...die Steuererklärung wurde zu spät abgegeben
...daraufhin hat das Finanzamt geschätzt
Was denn nun??? Ist die Erklärung abgegeben oder nicht?Bekommt man die Differenz zurück, wenn man die Erklärung nachreicht?
Prinzipiell gilt aber: Wenn dem Finanzamt keine Steuererklärung vorliegt wird nach gewisser Zeit geschätzt - natürlich mit ordentlichem Zuschlag. Der Bescheid zur Schätzung steht aber regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO, d.h. er ist jederzeit änderbar, da man weiterhin verpflichtet ist die Steuererklärung einzureichen. Ergibt sich dann eine andere Steuerschuld als die Schätzung wird der Steuerbescheid geändert.
Re: Steuerschätzung
Sorry, das war natürlich Blödsinn. Die Erklärung wurde nicht abgegeben, daraufhin ist die Schätzung erfolgt.
Im Zusatz hast du meine Frage schon beantwortet, danke vielmals,
Grüße
Liane
Im Zusatz hast du meine Frage schon beantwortet, danke vielmals,
Grüße
Liane