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Steuerschätzung

Verfasst: 10. Okt 2012, 17:29
von DragonZ
Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Abgabefrist für Steuererklärung versäumt, das Finanzamt hat geschätzt und diese Schätzung fällt ziem lich hoch aus. Besteht die Korrekturmöglichkeit, wenn man die Erklärung dann nachreicht, oder hat man Pech gehabt? :(
Grüße
D.

Re: Steuerschätzung

Verfasst: 19. Mär 2013, 19:34
von tommeyg
Hallo,

Schätzungsbescheide ergehen nach § 164 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Eine Änderung der Bescheide ist somit bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich. Durch die Einreichung der Steuererklärung nach Schätzung (§162 AO) erfolgt eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO.

Re: Steuerschätzung

Verfasst: 20. Mär 2013, 10:36
von schlauelia
steht bestimmt auch in den Erläuterungen, dass Sie weiterhin zur Abgabe verpflichtet sind!! Also Einspruch einlegen, wenn Schätzung zu hoch und als Begründung die richtige Steuererklärung beifügen - Frist 1 Monat!

Lis

Re: Steuerschätzung

Verfasst: 22. Mai 2013, 23:08
von schere
Am einfachsten ist es, wenn du dich an eine Steuerberatung oder ein Treuhandbüro wendest. Das kann dir sicher weiterhelfen! :)