Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Abgabefrist für Steuererklärung versäumt, das Finanzamt hat geschätzt und diese Schätzung fällt ziem lich hoch aus. Besteht die Korrekturmöglichkeit, wenn man die Erklärung dann nachreicht, oder hat man Pech gehabt?
Grüße
D.
Steuerschätzung
Re: Steuerschätzung
Hallo,
Schätzungsbescheide ergehen nach § 164 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Eine Änderung der Bescheide ist somit bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich. Durch die Einreichung der Steuererklärung nach Schätzung (§162 AO) erfolgt eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO.
Schätzungsbescheide ergehen nach § 164 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Eine Änderung der Bescheide ist somit bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich. Durch die Einreichung der Steuererklärung nach Schätzung (§162 AO) erfolgt eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO.
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Re: Steuerschätzung
steht bestimmt auch in den Erläuterungen, dass Sie weiterhin zur Abgabe verpflichtet sind!! Also Einspruch einlegen, wenn Schätzung zu hoch und als Begründung die richtige Steuererklärung beifügen - Frist 1 Monat!
Lis
Lis
Re: Steuerschätzung
Am einfachsten ist es, wenn du dich an eine Steuerberatung oder ein Treuhandbüro wendest. Das kann dir sicher weiterhelfen!