Hallo,
meine Freundin bezieht demnächst Unterhalt von ihrem Exgatten und wir fragen uns, wie das mit der Besteuerung aussieht. Muss sie von dem Unterhalt noch Steuern abführen oder hat sich das erledigt, da ihr Exgatte ja darauf schon Steuern gezahlt hat?
Eine Antwort würde sehr weiterhelfen.
Danke
Sternschnuppe
Unterhaltszahlungen
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Unterhaltszahlungen
Guten Tag,
also Ihre Freundin muss die Unterhaltsleistungen nur versteuern, wenn Ihr Exmann diese als Sonderausgaben bei sich abziehen will und Ihre Freundin die Anlage U unterschreibt. Also im Einkommensteuergesetz steht es auch so geregelt. Ansonsten ist es nicht zu versteuern. Wenn Ihre Freundin die Anlage U bereits unterschrieben hat, dann sind diese als Sonstige EInkünfte bei der EInkommensteuererklärung anzugeben.
Ich wünsche Ihrer Freundin viel Erfolg.
also Ihre Freundin muss die Unterhaltsleistungen nur versteuern, wenn Ihr Exmann diese als Sonderausgaben bei sich abziehen will und Ihre Freundin die Anlage U unterschreibt. Also im Einkommensteuergesetz steht es auch so geregelt. Ansonsten ist es nicht zu versteuern. Wenn Ihre Freundin die Anlage U bereits unterschrieben hat, dann sind diese als Sonstige EInkünfte bei der EInkommensteuererklärung anzugeben.
Ich wünsche Ihrer Freundin viel Erfolg.
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- Registriert: 25. Mär 2011, 11:33
Re: Unterhaltszahlungen
Super, danke, sie haben ihr sehr geholfen
Viele Grüße
Sternschnuppe
Viele Grüße
Sternschnuppe