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Freibetrag

Verfasst: 14. Mär 2012, 16:40
von Ratatouille
Hallo zusammen,
irgendwann werde ich das Kleine Einfamilienhaus meines Onkels erben, geschätzter Wert in etwa 180000 Euro.Stimmt es, dass der Betrag zu gering ist, um darauf Erbschaftssteuer zahlen zu müssen, oder liege ich da falsch?
Grüße
Ratatouille

Re: Freibetrag

Verfasst: 15. Mär 2012, 14:08
von Bachstelze
Hab mal gehört, dass man unter 200000Euro keine Erbschaftssteuer zahlen muss, aber wissen tu ich das nicht, vielleicht antwortet dir ja einer von den Spezialisten, die sich auskennen.
Grüße
B.

Re: Freibetrag

Verfasst: 15. Mär 2012, 17:45
von poohchen
Hallo,

die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bestimmen sich nach dem Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser. Dies ist in § 15 ErbstG geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html
Als Neffe hat man Steuerklasse 2 wenn der Onkel der Bruder einer der Elternteile ist. Ist er nur angeheiratet ist es Steuerklasse 3. Die Freibeträge dafür sind in § 16 ErbStG enthalten:
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
Es fällt also Steuer an. Die Höhe ist auch weder abhängig von der Steuerklasse- § 19 ErbstG:
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html

Grüße