Hallo,
ich habe hier eine Frage zum Leasing eines PKWs und dem Anlagevermögen.
Ich bin selbst bin Unternehmer mit doppelter Buchführung.
Stimmt es, dass ein Leasing PKW erst dann in das Anlagevermögen aufgenommen werden kann, wenn der PKW nach der Leasingzeit von mir gekauft wurde?
Die bisherige Begründung lautet, dass es hier um ein Leasingfahrzeug handelt und jeden Monat die Leasingrate als Aufwand erfasst wird und hierdurch nicht im Anlagevermögen aufzunehmen ist.
Vorab danke schon einmal für die Antworten und beste Grüße
Boby
Leasingfahrzeug und Anlagevermögen
Re: Leasingfahrzeug und Anlagevermögen
In aller Regel ja.
Letztlich kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Leasingvertrages an, aber zumindest mir ist noch kein PKW-Leasingvertrag untergekommen, bei dem der PKW dem Leasingnehmer zuzuordnen gewesen wäre - Such-Stichwort wäre 'Leasing-Erlass'.
Ein Leasing-Vertrag ist (juristisch ungenau) ein erweiterter Mietvertrag, andere Wirtschaftsgüter, die Sie mieten, können Sie auch nicht aktivieren.
Letztlich kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Leasingvertrages an, aber zumindest mir ist noch kein PKW-Leasingvertrag untergekommen, bei dem der PKW dem Leasingnehmer zuzuordnen gewesen wäre - Such-Stichwort wäre 'Leasing-Erlass'.
Ein Leasing-Vertrag ist (juristisch ungenau) ein erweiterter Mietvertrag, andere Wirtschaftsgüter, die Sie mieten, können Sie auch nicht aktivieren.