EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter
Verfasst: 1. Mär 2019, 10:34
Guten Morgen!
Ich sitze gerade zum ersten Mal an der Steuer für unsere im letzten Jahr gegründete GbR und habe da ein paar Fragen.
Wir sind nur eine kleine Gesellschaft ohne irgendwelchen Schnickschnack und nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Ansonsten nur ganz einfach Ausgaben für Waren und Einnahmen durch Verkäufe. Nichts besonderes ansonsten.
Also ich habe die EüR ausgefüllt und da habe ich soweit keine Fragen. Am Ende steht da Summe X als Gewinn.
Jetzt hab ich das Internet schon durchforstet und viele Dinge gelesen aber bin nicht so richtig draus schlau geworden, was man da jetzt noch für ein Formular für die Aufteilung auf die Gesellschafter ausfüllen muss.
Da habe ich zum Beispiel gelesen, dass man das ESt 1 B ausfüllen muss, OK habe ich gemacht, da steht ja nicht besonders viel drin nur nochmal allgemeine Daten und die Aufteilung nach Bruchteilen wird nochmal angegeben. Dazu habe ich herausgelesen, dass die Anlage FB noch ausgefüllt werden muss, wo nochmal die Gesellschafter aufgeführt werden (Die Anlage hatten wir ja schonmal ausgefüllt, als wir unsere GbR gegründet haben. Trotzdem jetzt nochmal?)
Das müsste es dann ja schon fast gewesen sein oder? Mich wundert, dass ich in diesen ESt 1 B unterlagen nirgendwo den Gewinn aus der EüR übertragen muss. Macht das Finanzamt dann selbständig?
Kann ich theoretisch direkt nachdem ich alles abgeschickt habe schon meine Einkommenssteuererklärung für mich selbst machen und den Gewinn dort eintragen oder muss ich warten, bis irgendein Bescheid vom Finanzamt zur EüR kommt?
Liebe Grüße und sorry für die ganzen Fragen, wenn ich das einmal gemacht habe jetzt, ist es ja jedes Jahr bei uns das gleiche
Marian
Ich sitze gerade zum ersten Mal an der Steuer für unsere im letzten Jahr gegründete GbR und habe da ein paar Fragen.
Wir sind nur eine kleine Gesellschaft ohne irgendwelchen Schnickschnack und nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Ansonsten nur ganz einfach Ausgaben für Waren und Einnahmen durch Verkäufe. Nichts besonderes ansonsten.
Also ich habe die EüR ausgefüllt und da habe ich soweit keine Fragen. Am Ende steht da Summe X als Gewinn.
Jetzt hab ich das Internet schon durchforstet und viele Dinge gelesen aber bin nicht so richtig draus schlau geworden, was man da jetzt noch für ein Formular für die Aufteilung auf die Gesellschafter ausfüllen muss.
Da habe ich zum Beispiel gelesen, dass man das ESt 1 B ausfüllen muss, OK habe ich gemacht, da steht ja nicht besonders viel drin nur nochmal allgemeine Daten und die Aufteilung nach Bruchteilen wird nochmal angegeben. Dazu habe ich herausgelesen, dass die Anlage FB noch ausgefüllt werden muss, wo nochmal die Gesellschafter aufgeführt werden (Die Anlage hatten wir ja schonmal ausgefüllt, als wir unsere GbR gegründet haben. Trotzdem jetzt nochmal?)
Das müsste es dann ja schon fast gewesen sein oder? Mich wundert, dass ich in diesen ESt 1 B unterlagen nirgendwo den Gewinn aus der EüR übertragen muss. Macht das Finanzamt dann selbständig?
Kann ich theoretisch direkt nachdem ich alles abgeschickt habe schon meine Einkommenssteuererklärung für mich selbst machen und den Gewinn dort eintragen oder muss ich warten, bis irgendein Bescheid vom Finanzamt zur EüR kommt?
Liebe Grüße und sorry für die ganzen Fragen, wenn ich das einmal gemacht habe jetzt, ist es ja jedes Jahr bei uns das gleiche
Marian