Fahrradzubehör als GWG

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Kobi
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Registriert: 10. Feb 2019, 14:51

Fahrradzubehör als GWG

Beitrag von Kobi »

Noch eine kleine Frage.

Ich habe ein gebrauchtes Betriebsfahrrad, dessen Griffe ich ausgewechselt habe und ich habe einen Fahrradständer gekauft. Das Rad selbst habe ich gebraucht für 120 Euro gekauft und kann es als GWG sofort absetzen.
Sind die Einzelteile auch unter "GWG" zu führen, da sie ja quasi zum Fahrrad gehören?

Soweit ich das verstanden habe, muss ich ja auch Computermäuse und Tastatur als GWG absetzen, da sie zu meiner Computeranlage gehören.

Vielen Dank im Vorraus :>
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrradzubehör als GWG

Beitrag von muemmel »

Sind die Einzelteile auch unter "GWG" zu führen, da sie ja quasi zum Fahrrad gehören? Da die Teile samt Fahrrad insgesamt nicht mehr als 800 Euro gekostet haben dürften - ja.
Soweit ich das verstanden habe, muss ich ja auch Computermäuse und Tastatur als GWG absetzen, da sie zu meiner Computeranlage gehören. Nö. Sie können die zwar nicht selbständig absetzen, aber ob das ein GWG ist, definiert sich über den Preis, den alles zusammen kostet. Insofern kann es ein GWG sein oder auch nicht.
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