Hallo zusammen,
ich habe von Februar bis Juli im juristischen Bereich freiberuflich gearbeitet, Rechnungen ausgestellt und dies bis dato nirgendwo gemeldet. In diesen Monaten habe ich insg. knapp 4000€ verdient (durchschnittlich also etwas über 650€ pro Monat - das hat gerade so meine Kosten gedeckt). Da dies parallel zu meinem Studium erfolgte war ich weiter im studentischen Krankenkassentarif (knapp 100€ im Monat). Seit August arbeite ich angestellt und verdiene brutto 3200€ im Monat.
Nun bin ich mir absolut nicht sicher, ob ich die Freiberufliche Tätigkeit in meiner nächsten Steuererklärung angeben muss? Von der Umsatzsteuer bin ich ja ausgenommen, Lohnsteuer wird m.W. nicht bezahlt.
Herzlichen Dank für die Hilfe!
Besteuerung Freiberufliche Tätigkeit
Re: Besteuerung Freiberufliche Tätigkeit
Nun bin ich mir absolut nicht sicher, ob ich die Freiberufliche Tätigkeit in meiner nächsten Steuererklärung angeben muss? Ja, müssen Sie.
Von der Umsatzsteuer bin ich ja ausgenommen Trotzdem werden Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.
Lohnsteuer wird m.W. nicht bezahlt. Lohnsteuer nicht, aber Einkommensteuer - wie kommen Sie darauf, daß das irgendwie steuerfrei wäre?
Von der Umsatzsteuer bin ich ja ausgenommen Trotzdem werden Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.
Lohnsteuer wird m.W. nicht bezahlt. Lohnsteuer nicht, aber Einkommensteuer - wie kommen Sie darauf, daß das irgendwie steuerfrei wäre?
Re: Besteuerung Freiberufliche Tätigkeit
Es ergibt sich hier übrigens trotz der Steuerpflicht für die 4.000 Euro eine ganz ordentliche Rückerstattung. Und denken Sie dran, daß auch die studentische KV abgesetzt werden kann (Anlage Vorsorgeaufwand).