Wirtschaftsgut Investitionsabzugsbetrag

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
SchmidtM
Beiträge: 1
Registriert: 2. Okt 2018, 10:18

Wirtschaftsgut Investitionsabzugsbetrag

Beitrag von SchmidtM »

Guten Tag,

ein paar Hintergrundinformationen zu meiner Frage:
Ich habe 2016 einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 2.000€ aufgesetzt, denn ich nun einlösen möchte. Die Beschreibung lautet „Bürotechnik-Gegenstand“.
Um ihn einzulösen würde ich gerne einen Laptop, einen Bildschirm und ggf. eine Maus kaufen.
Nun die Frage: Gilt dies als ein Wirtschaftsgut, sodass dies für den IAB zulässig wäre?

Der Laptop würde größtenteils im Zusammenhang mit dem Bildschirm und der Maus verwendet. Andersherum würden diese Gegenstände aber nicht ohne den Laptop verwendet werden. Die Gegenstände würden, meiner Ansicht nach, einen Zweck dienen und wirtschaftlich zusammengehören. Demnach würde „Bewertungsgesetz § 2 Wirtschaftliche Einheit, Abs. 1“ zutreffen, wodurch eine wirtschaftliche Einheit gegeben wäre.
Oder ist irgendwo eine andere Bewertung der obigen Gegenstände vorgeschrieben, sodass meine Annahme nicht zutrifft?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Wirtschaftsgut Investitionsabzugsbetrag

Beitrag von Alexander96 »

Seit dem 01.01.2016 spielt es keine Rolle mehr was man als Beschreibung des IABs angegeben hat. Der IAB kann für alles mögliche und mehre verschiedene Wirtschaftsgüter verwendet werden, soweit der IAB vom Betrag her reicht und die Wirtschaftsgüter die Voraussetzungen (abnutzbar, beweglich, im Inland, zu 90% betrieblich) erfüllen.

Also steht meiner Ansicht nach der Verwendung des IABs für deine Anschaffungen nichts im weg.

Bitte auf meine Signatur achten.
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
Antworten