Arbeitnehmer und Freiberufler

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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MichaR
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Registriert: 4. Jul 2018, 21:48

Arbeitnehmer und Freiberufler

Beitrag von MichaR »

Hallo Community,

ich bin momentan Student, arbeite als Werksstudent in einer Firma und bin seit dem 1. Mai noch zusätzliche Freiberufler/Kleinunternehmer (was von den beiden bei mir zutrifft weiß ich momentan nicht). Deshalb hab ich ein paar Fragen, die ich mir nicht selbst ergooglen konnte.

1. Ich bearbeite gerade in der Firma meine Bachelorarbeit. Nebenbei: Meine Personalbetreuerin meint zu mir, dass während der Bearbeitung steuerliche Vorteile herrschen? Auf jeden fall bekomme ich mein regelmäßigen Lohn. Seit der Bearbeitung meiner Bachelorarbeit (2. Mai) wird mir vom Lohn nichts abgezogen, nicht mal die RV. Vorher wurde mir was für die RV abgezogen. Ist das normal?

2. Werden die Einkommen als Arbeitnehmer mit im Umsatz berechnet?

3. Wenn mir keine Lohnsteuern abgezogen werden, wird der Lohn dann zusammen mit dem Einkommen der freiberuflichen Tätigkeiten berechnet oder wird das getrennt behandelt?

4. Mir wurde gesagt, dass man als Freiberufler nicht unbedingt ne Steuererklärung abgeben muss, stimmt das und unter welchen Bedingungen?

5. Was bin ich eigentlich und gibt es überhaupt ein unterschied zwischen Freiberufler und Kleinunternehmer? In der Bestätigung vom Finanzamt steht leider nicht dazu geschrieben.

Falls paar dieser Fragen schonmal beantwortet wurden, entschuldige ich mich schonmal dafür. Ich will anfangen zu kalkulieren, wieviel Steuern ich Zahlen muss, damit ich nicht überrascht werde.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Arbeitnehmer und Freiberufler

Beitrag von schlauelia »

1. kann ich nicht beantworten, aber nehmen Sie es hin. Steuerlich ist es egal.
2. nein - Arbeitnehmer hat nichts mit Umsatz des Freiberuflers zu tun.
3. Sie müssen für 2018 eine Einkommensteuererklärung abgeben, dort wird alles zusammengefasst und evtl. Steuern berechnet - kommt auf die Höhe an!
4. das ist falsch, im Gegenteil Sie müssen Erklärungen abgeben: EÜR, USt und ESt - und zwar alles elektronisch!

Lia
MichaR
Beiträge: 2
Registriert: 4. Jul 2018, 21:48

Re: Arbeitnehmer und Freiberufler

Beitrag von MichaR »

Vielen Dank!

Also werden die Einkommensteuer auf

Einnahmen als Arbeitnehmer + Einnahme Überschuss, also Gewinn

berechnet?

Was ist mit der Zeit als Arbeitnehmer, an dem ich RV bezahlt habe, wird da das Bruto- oder Nettogehalt genommen für die Einkommensteuer?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Arbeitnehmer und Freiberufler

Beitrag von schlauelia »

immer Brutto minus Werbungskosten
RV gehört in die Sonderausgaben.- so wie die Krankenkasse auch!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arbeitnehmer und Freiberufler

Beitrag von muemmel »

gibt es überhaupt ein unterschied zwischen Freiberufler und Kleinunternehmer?
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)
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