Weiterbildung?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Freiberufler_Fußball
Beiträge: 8
Registriert: 1. Jul 2018, 14:01

Weiterbildung?

Beitrag von Freiberufler_Fußball »

Ich habe auch eine Frage zur Weiterbildung.

Also ich habe eine freiberufliche selbständige Nebentätigkeit als Fußballtrainer 2012 beim Finanzamt eröffnen lassen.
Meine Trainerlizenzen habe ich im Jahr 2007, 2011 und 2012 gemacht.
Die Kosten für diese Ausbildung habe ich bisher nirgends angesetzt (weder die tatsächlichen Lehrgangsgebühren noch die Kosten für die Fahrten 30 Cent x Kilometer).
Insgesamt komme ich aber auf ungefähr 3.200 EUR an Lehrgangsgebühren und auf 1.300 EUR an Fahrtkosten.
Die Ausbildung zum Fußballtrainer war Grundvoraussetzung um überhaupt mit dieser freiberuflichen selbständigen Nebentätigkeit als Fußballtrainer beginnen zu können und Aufträge zu generieren.

Könnt Ihr mir nun mitteilen wie ich dies Ausgaben (Lehrgangsgebühren + Fahrtkosten) nun noch steuerlich geltend machen kann?

Vielen Dank.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Weiterbildung?

Beitrag von muemmel »

Gar nicht, würde ich sagen - die Steuererklärungen für die betreffenden Jahre haben Sie doch wohl schon längst gemacht, oder? Das "Nachschieben" irgendwelcher Kosten ist unzulässig.
Freiberufler_Fußball
Beiträge: 8
Registriert: 1. Jul 2018, 14:01

Re: Weiterbildung?

Beitrag von Freiberufler_Fußball »

Aber ist das nicht so, dass man Fortbildungskosten bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen kann?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Weiterbildung?

Beitrag von schlauelia »

nein, das ist nicht so! Sie haben doch schon für diese Jahre Erklärungen eingereicht und Bescheide erhalten!


Warum fällt Ihnen dieses erst heute ein und nicht in den Vorjahren??

Lia
Freiberufler_Fußball
Beiträge: 8
Registriert: 1. Jul 2018, 14:01

Re: Weiterbildung?

Beitrag von Freiberufler_Fußball »

Ich wusste nichts davon.
Ich war einfach schlecht beraten.
Hatte ein Beratungsgespräch beim Steuerberater, aber da kam hierzu nichts zur Sprache.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Weiterbildung?

Beitrag von muemmel »

Aber ist das nicht so, dass man Fortbildungskosten bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen kann? Nein. Anträge auf Verlustfeststellungen kann man 7 Jahre rückwirkend einreichen - aber auch das nur, wenn man vorher keine Steuererklärung für das betreffende Jahr eingereicht hat.
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