Anlage AVEÜR
Anlage AVEÜR
Hallo ich habe eine Verständnisfrage zur Anlage AVEÜR. Ich bin Kleinunternehmer mit weniger als 17500 Euro Umsatz im Jahr. Bisher habe ich immer eine formlose EÜR abgegeben. Ab 2017 muß jedoch die amtliche Anlage EÜR verwendet werden. Zu dieser Anlage EÜR gehört die Anlage AVEÜR. Diese Anlage AVEÜR muß ausgefüllt werden, wenn Abschreibungen in der EÜR aufgeführt sind. Ich habe aber für 2017 überhaupt keine Abschreibungen in meiner EÜR. Muß ich dennoch die Anlage AVEÜR mitschicken?
Re: Anlage AVEÜR
Hat keiner eine Antwort für mich ?