Anteilige Anrechnung von Arbeitsmitteln in der EÜR

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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tenno
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Registriert: 11. Mai 2018, 16:39

Anteilige Anrechnung von Arbeitsmitteln in der EÜR

Beitrag von tenno »

Hallo Forum :)

Ich bin nebenberuflich freiberuflich als Grafiker tätig.
Nun mache ich gerade wieder mal meine Steuererklärung inkl. einer Einnahmenüberschussrechnung. Das ging die letzten Jahre immer ganz gut von der Hand. Diesmal habe ich aber ein absetzbares Teil, was etwas mehr "tricky" ist und ich bislang so noch nicht hatte...

Ich habe mir letzten Sommer einen neuen Rechner für ca. 1400 Euro geleistet. Diesen nutze ich aber Großteils privat mit. Jetzt hab ich im Netz gelesen, dass man für die Steuer hierfür den ungefähren Anteil angeben kann und die geschäftliche Nutzung prozentual absetzen kann.
Außerdem habe ich gelesen, dass Gerätschaften über 800 Euro auf 3 Jahre abgeschrieben werden. Beide Fälle hatte ich bislang so noch nie, deshalb meine Frage, wie ich das in der EÜR angeben muss?

Nehm ich einfach den Betrag der Rechnung, nehme ihn mal 1/3 (für die 3 Jahre Abschreibung) und teile ihn davon dann nochmal durch 5 für die angenommene geschäftliche Nutzung von ca. 20%? Das würde etwa knapp 100 Euro ausmachen. ...und die könnte ich dann noch die nächsten 2 Jahre mit angeben...?
Aber wie schreib ich das rein? Einfach den Betrag in die EÜR - ohne Erklärung, wie ich darauf komme? Oder irgendwo in ein Kommentarfeld, wenn es sowas gibt? Wie vermerke ich das mit der Abschreibung? Und stimmt das überhaupt alles, was ich im Netz gelesen hab?

Ich denke, ich bin nicht der einzige Kreative, der schon mal nen ähnlichen Fall gehabt hat. Bzw. das gleiche gibt es sicher auch für andere Branchen. Deshalb würde mich mal interessieren, wie ihr das so gemacht habt?

Danke schonmal für alle Tipps. :)
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