Rechnungstellung bei Teams aus mehreren Freiberuflern

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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malinkij
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Registriert: 11. Apr 2018, 22:10

Rechnungstellung bei Teams aus mehreren Freiberuflern

Beitrag von malinkij »

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur optimalen Rechnungsstellung, wenn man mit verschiedenen Selbstständigen bzw. Freiberuflern gemeinsam einen Job für einen Kunden ausführt.

Zum Hintergrund: Als freiberuflicher Artist werde ich oft für Shows angefragt, die ich dann zusammen mit einem temporären Team anderer Artisten durchführe. Die Zusammenstellung des Teams ist also von Projekt zu Projekt unterschiedlich, eine gemeinsame GbR kommt also z.B. nicht infrage. Da die Kunden gerne einen Ansprechpartner und eine gemeinsame Rechnung vom "Team" - anstatt vieler Rechnungen von jedem Artisten einzeln - bearbeiten möchten, haben wir es bisher so gehandhabt, dass ein Artist am Ende eine Gesamt-Rechnung gestellt hat und die anderen Artisten dann wiederum als Subunternehmer Rechnungen an den jeweiligen Artisten gestellt haben. Die Rechnungstellung erfolgte dabei 1zu1, die Gagen wurden also in voller Höhe, wie in der Gesamt-Rechnung ausgewiesen, an die einzelnen Artisten weitergeleitet. Nach meinem Verständnis steigt dadurch zwar nicht der Ertrag, aber der Umsatz des Artisten, der die Gesamt-Rechnung an den Endkunden stellt, weit höher, als wenn jeder Artist seine Rechnung einzeln an den Endkunden stellen würde. Das ist vor allem relevant, da viele der Artisten inkl. mir knapp unterhalb der Umsatzsteuerfreigrenze liegen und bei mehreren großen gemeinsamen Jobs somit das Risiko steigt, diese Grenze zu überschreiten.

Meine Frage daher: Was wäre die sinnvollste Art der Rechnungsstellung für Projekte, in denen mehrere Freiberufler temporär zusammenarbeiten? Kann der Umsatz pro Person nur gering gehalten werden, indem wirklich jeder eine einzelne Rechnung an den Endkunden stellt, oder kann der Artist der die Gesamtrechnung stellt die Gagen der anderen Artisten z.B. als durchlaufende Posten behandeln? (die meines Wissens nicht in der EÜR berücksichtigt werden müssen?)

Ich kenne mich leider in Steuerfragen noch nicht besonders gut aus, aber ich hoffe der Fall ist verständlich geschildert und ich sage jetzt schonmal vielen, vielen Dank für eure Hilfe!
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