Neue Rechnung, als Ersatz für vergangene Rechnung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Dulin2
Beiträge: 3
Registriert: 13. Feb 2018, 10:24

Neue Rechnung, als Ersatz für vergangene Rechnung

Beitrag von Dulin2 »

Hallo liebes Forum,

angenommen, ein Freiberufler stellt einem Kunden eine Rechnung (Ende 2017).
Diese Rechnung wird jedoch nicht bezahlt, da sich Kunde und Freiberufler Anfang 2018 nachträglich auf einen anderen Betrag geeinigt haben. Für diesen neuen Betrag soll eine neue Rechnung, im Jahre 2018, gestellt werden.

Wie handhabt der Freiberufler diese Situation, damit er vom Finanzamt keinen Stress bekommt und auch keine unnötigen Steuern zahlen muss?

Anzumerken ist auch, dass die 2017er Rechnung nicht die Letzte ist, die in dem Jahr an den Kunden ging... Diese Angabe wegen der Notwendigkeit einer fortlaufenden Rechnungsnummer.

Besten Dank für eure Hilfe!
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Neue Rechnung, als Ersatz für vergangene Rechnung

Beitrag von Alexander96 »

http://stb-haendeler.de/sites/infobroschueren/uploads/Pruefung%20und%20Berichtigung%20von%20Rechnungen%20-%20Rechtsstand%20Februar%202016.pdf

Beantwortet hoffentlich die Frage :)

Beste Grüße
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
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