Hallo,
ich habe ein Bankkonto,
das nutze ich privat und freiberuflich.
Kann ich die Kontoführungsgebühr (24€/a) als Ausgabe geltend machen?
Frank
Kotoführungsgebühren
Re: Kotoführungsgebühren
Die Kontoführungsgebühren dürfen nur anteilig als Ausgaben bei der freiberuflichen Tätigkeit angesetzt werden.
Der Anteil ergibt sich aus der Anzahl der Buchungen (freiberufl./gesamt)
Der Anteil ergibt sich aus der Anzahl der Buchungen (freiberufl./gesamt)