Nachträglicher festgestellter Gewinn > 4980Eur. Was passiert mit der KV & Steuer bei gemeins. Veranlagung??

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Christian123
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Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Nachträglicher festgestellter Gewinn > 4980Eur. Was passiert mit der KV & Steuer bei gemeins. Veranlagung??

Beitrag von Christian123 »

Hallo zusammen,

meine Frau studiert und ist selbstständig und verdient 10t€ p.a. Die max. Grenze ohne KV zahlen zu müssen liegt bei 4980Eur. 5500Eur können als Kosten abgesetzt werden, da das Studium als Fortbildung gilt. Das Finanzamt streicht nun die Fahrten zur Arbeitsgruppe, so dass das Einkommen auf 5.500Eur steigt. Demnach sind plötzlich KV-Beiträge fällig.

Fragen:

- Sind hier tatsächlich 4600Eur an KV fällig die nicht abzugsfähig sind, da diese erst nach dem Festsetzten der Einkommenssteuerbescheide im Folgejahr fällig sind in dem wegen der Schwangerschaft nichts verdient wird?

- Ist es so, dass der Steuersatz des Ehegatten beim Höchsatz liegt und bei gemeinsamer Veranlagung des Geringverdieners aus Selbstständigkeit bei 33%; dies ging zumindest bei elster hervor, als ich den Gewinn um 1t€ hochgesetzt hatte, wurde die Besteuerung mit 330Eur ausgewiesen. Erhöhte ich das Einkommen vom Hauptverdiener (>50T€) war die Steuer mit 44% Steueranteil deutlich höher. Hier dachte ich, dass sich dies bei der geinsamen Veranlagung egal ist wer was verdient!?

Krass finde ich, dass man bei einem Verdienst als Selbstständiger bei einem Einkommen von 5000-9600Eur sogar noch Geld für das Arbeiten bezahlen muss, da hier schlagartig die KV fällig wird !? Ist das Richtig oder gibt es hier eine Übergangsregelung? Was denkt sich der Staat dabei, denn so hat ja jeder hartz4- Kandidat ja mehr als ein Student oder Selbstständiger mit geringem Einkommen?

Grß Chris
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachträglicher festgestellter Gewinn > 4980Eur. Was passiert mit der KV & Steuer bei gemeins. Veranlagung??

Beitrag von muemmel »

1. Nein. Und das bedeutet - nein, es sind keine 4.600 Euro. Und nein, die sind sehr wohl abzugsfähig. Von gemeinsamer Veranlagung haben Sie doch offenbar schon gehört - warum sollte es da ein Problem sein, wenn die Frau nichts verdient? Von Ihrem Einkommen kann man das genausogut absetzen...
2. Frage ist nicht zu beantworten - der Steuersatz bei gemeinsamer Veranlagung orientiert sich am gemeinsamen Einkommen. Das haben Sie aber nirgends erwähnt.

Was denkt sich der Staat dabei, denn so hat ja jeder hartz4- Kandidat ja mehr als ein Student oder Selbstständiger mit geringem Einkommen? Es steht dem Selbständigen mit geringem Einkommen ja Alg 2 zu, weswegen er gar nicht weniger haben kann. Und by the way hat nicht "der Staat" das SGB 5 in die Welt gesetzt - es waren die frei gewählten Abgeordneten des Bundestages.
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Re: Nachträglicher festgestellter Gewinn > 4980Eur. Was passiert mit der KV & Steuer bei gemeins. Veranlagung??

Beitrag von Christian123 »

Hallo zusammen,

ich habe das Ganze nochmals in Quicksteuer durchgespielt. Es ist in der Tat so: Erhöhe ich den Gewinn um 1000eur sind 323Eur weniger Steuerrückzahlung fällig. Reduziere ich meine Aufwendungen, ist der selbe Betrag weniger fällig. Erhöhe ich jedoch das Einkommen sind es die besagten 44%, vermutlich weil ich die SV-Beiträge vergessen hatte. War also mein Fehler, die Verwendung der Aufwendungen ist also egal. Dadurch, dass das Einkommen bei 60t€ lag sind also scheinbar "nur" 33% fällig.

zu den Fragen:

1.) Warum sind es keine 4.600Eur an KV-Beiträgen? Ich dachte, wenn man mehr als 12*415Eur verdient wird ab 4981Eur sofort ein Minimal-KV-Satz von 320+Pflegeversichung usw. also 385Eur im Monat fällig? Dies wäre dann zwar wieder Aufwand, den man dann in meinem Fall mit ca. mit 33% anrechnen lassen könnte, also spätestens im nächsten Jahr. Dann bleiben noch 3.000Eur an Kosten über oder liege ich da falsch?

2.) Die Frage wäre zwar erklärt doch heute kam Post: Heute habe ich die Rückerstattung erhalten und es wurden 900eur bei den Werbungskosten und 200Eur bei den Versorungsaufwendungen nicht anerkannt. Die Erstattung zu Quicksteuer lag um 500Eur niedriger. Dies kann ich nicht nachvollziehen, dies wären ja 45% !?

Danke für die Klärung meiner Fragen!

Gruß Chris
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