Arbeitszimmer sinnvoll wg. Betriebsvermögen?
Verfasst: 17. Mai 2020, 21:29
Hallo,
ich habe im letzten Jahr mit meiner Familie ein Haus gekauft (240m² Wohnfläche). In dem ehemaligen Zweifamilienhaus haben wir die zweite Wohnung komplett für meine freiberufliche Tätigkeit als Chorleiterin und Instrumentallehrerin umgestaltet.
Nun stellen sich mir die Fragen:
1. Was kann ich steuerlich geltend machen?
2. Was sollte ich steuerlich geltend machen?
Da wären:
1) Unterrichtsraum und Büro (23,3 m²) --> Genutzt für den Instrumentalunterricht (Flöte, Klavier, Saxophon, …) und zur Unterrichtsvorbereitung. Dieser Raum wird nicht privat genutzt.
2) Lagerraum (11,1m²) --> Hier werden Unterrichtsmaterialien und Instrumente gelagert. Keine private Nutzung.
3) Flur (5,0m²) --> Verbindet diese Räume miteinander. Hier ist der zweite Hauseingang. Die Schüler kommen hier ins Haus. Nutzung 90% beruflich.
4) Schüler-Toilette (2,8m²) --> Ausschließlich zu erreichen über den Unterrichtsraum. Genutzt von Schülern oder während der Bürozeiten – 90% beruflich.
Ich habe verstanden: Steuerlich geltend gemacht werden können nur Arbeits-Zimmer, also Flur und Toilette schonmal nicht (obwohl fast ausschließlich beruflich genutzt).
Die anderen Räume (34,4m² = 14,3%) müssten anrechenbar sein.
Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen, dass das idR nicht sinnvoll ist, da dieser Teil des Hauses dadurch zum Betriebsvermögen wird. Man solle das sogar durch gezielte Privatnutzung verhindern. Problem: Bei Verkauf des Hauses ist der Anteil des Betriebsvermögens als Betriebseinnahme zu versteuern.
Ich frage mich unter welchen Rahmenbedingungen das ggf. doch Sinn macht und wie mit Änderungen im Status umgegangen wird.
Je später der Verkauf, umso größer die Einnahmen, da die Tilgung weiter fortgeschritten ist und die Inflation für steigende Beträge sorgt. Das wichtigste zu betrachtende Szenario ist also der Ruhestand, der Jahre im Voraus geplant werden kann. Ist es möglich die Räume vorher in den Privatbesitz zu überführen?
Wenn ich Räume im Nachbarhaus anmieten würde hätte ich mit der Steuer (und dem Betriebsvermögen) kein Problem – das ist skuril.
Gruß,
Katrin
ich habe im letzten Jahr mit meiner Familie ein Haus gekauft (240m² Wohnfläche). In dem ehemaligen Zweifamilienhaus haben wir die zweite Wohnung komplett für meine freiberufliche Tätigkeit als Chorleiterin und Instrumentallehrerin umgestaltet.
Nun stellen sich mir die Fragen:
1. Was kann ich steuerlich geltend machen?
2. Was sollte ich steuerlich geltend machen?
Da wären:
1) Unterrichtsraum und Büro (23,3 m²) --> Genutzt für den Instrumentalunterricht (Flöte, Klavier, Saxophon, …) und zur Unterrichtsvorbereitung. Dieser Raum wird nicht privat genutzt.
2) Lagerraum (11,1m²) --> Hier werden Unterrichtsmaterialien und Instrumente gelagert. Keine private Nutzung.
3) Flur (5,0m²) --> Verbindet diese Räume miteinander. Hier ist der zweite Hauseingang. Die Schüler kommen hier ins Haus. Nutzung 90% beruflich.
4) Schüler-Toilette (2,8m²) --> Ausschließlich zu erreichen über den Unterrichtsraum. Genutzt von Schülern oder während der Bürozeiten – 90% beruflich.
Ich habe verstanden: Steuerlich geltend gemacht werden können nur Arbeits-Zimmer, also Flur und Toilette schonmal nicht (obwohl fast ausschließlich beruflich genutzt).
Die anderen Räume (34,4m² = 14,3%) müssten anrechenbar sein.
Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen, dass das idR nicht sinnvoll ist, da dieser Teil des Hauses dadurch zum Betriebsvermögen wird. Man solle das sogar durch gezielte Privatnutzung verhindern. Problem: Bei Verkauf des Hauses ist der Anteil des Betriebsvermögens als Betriebseinnahme zu versteuern.
Ich frage mich unter welchen Rahmenbedingungen das ggf. doch Sinn macht und wie mit Änderungen im Status umgegangen wird.
Je später der Verkauf, umso größer die Einnahmen, da die Tilgung weiter fortgeschritten ist und die Inflation für steigende Beträge sorgt. Das wichtigste zu betrachtende Szenario ist also der Ruhestand, der Jahre im Voraus geplant werden kann. Ist es möglich die Räume vorher in den Privatbesitz zu überführen?
Wenn ich Räume im Nachbarhaus anmieten würde hätte ich mit der Steuer (und dem Betriebsvermögen) kein Problem – das ist skuril.
Gruß,
Katrin