Übungsleiterpauschale überschritten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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nadjag2109
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2020, 13:48

Übungsleiterpauschale überschritten

Beitrag von nadjag2109 »

Hallo,

ich war im Jahr 2019 erstmalig nebenberuflich als Dozentin tätig und habe den Übungleiterpauschalbetrag um 600 Euro überschritten.

Nun weiß ich, das ich die 600€ versteuern muss und den vollen Betrag von 3000€ in meiner Einkomenssteuererklärung angeben. Aber wo?

Ich lese die verschiedensten Dinge. Es gibt die Möglichkeit in Anlage N, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Anlage S, EÜR...

Außerdem habe ich Ausgaben in Verbindung mit meiner nebenberuflichen Tätigkeit, welche sich auf ungefähr 600€ belaufen.

Ich dachte, dass ich von den 3000€ meine Ausgaben von 600€ abziehen darf, wodurch ich auf den steuerfreien Pauschbetrag von 2400€ komme. So wird das auch einige Male aufgezeigt.

Allerdings habe ich auch andere Erklärungen gefunden, dass sobald ich von den 3000€ Ausgaben abziehe, den Restbetrag komplett versteuern muss.

Sorry ist mein erstes Jahr und alles wirklich sehr verwirrend.

Vielen Dank schon einmal für jegliche Hilfe.
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Übungsleiterpauschale überschritten

Beitrag von muemmel »

Ich dachte, dass ich von den 3000€ meine Ausgaben von 600€ abziehen darf, wodurch ich auf den steuerfreien Pauschbetrag von 2400€ komme. So wird das auch einige Male aufgezeigt. Nö. Sie dürfen Ausgaben nur abziehen, wenn sie (die Ausgaben) 2.400 Euro überschreiten - das ist offenbar nicht der Fall.
Es gibt die Möglichkeit in Anlage N, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Anlage S, EÜR... Da Sie da ja nicht angestellt waren, gehört es in die Anlage S und in die Anlage EÜR.
nadjag2109
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2020, 13:48

Re: Übungsleiterpauschale überschritten

Beitrag von nadjag2109 »

Ok vielen Dank, ist verstanden. Ich gebe es in beiden an.

Tja wie viele Ausgaben habe ich? Das ist meine nächste Frage. Ich habe deswegen ein Arbeitszimmer, da ich natürlich den Unterricht vorbereiten muss. In meiner eigenen Wohnung die ich auch nicht abbezahlen muss oder dergleichen. Es ist ein reines Arbeitszimmer ohne jegliche Privatnutzung. Dieses habe ich extra dafür renoviert und eingerichtet.
Nun hätte ich erstmal die Büroausstattung und was ist mit den Renovierungskosten?
Laufende Kosten wie Strom Heizung?
Ich zahle keine Miete, ich zahle keinen Kredit ab. Was darf ich ansetzen?

Weiterhin mein Auto: ja ich komme über 10% Nutzung für den Nebenjob als Dozentin.

Sollte dies alles greifen komme ich in jedem Fall über die 2400 Euro an Ausgaben, nur nach allem was ich so lese liegt das wohl alles sehr im Ermessen des Finanzamtes in die dies anerkennen oder nicht.
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