Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage bezüglich der Versteuerung meiner Nachhilfetätigkeit, die ich seit Ende 2018 (Geldzufluss erst in 2019) neben meinem Vollzeitjob in einer Firma ausübe. Hierfür habe ich bereits drei Rechnungen geschrieben, die ich jetzt im Rahmen meiner Steuererklärung angeben möchte (insgesamt handelt es sich um ca. 1200€). Meinem Verständnis nach handelt es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit für die ich lediglich eine Einnahmen- / Überschussrechnung anfertigen muss, zudem muss ich auch keine Umsatzsteuer ausweisen, da ich unter die Kleinunternehmergrenze falle. Ist dies soweit korrekt?
Meine Frage ist, ob ich die freiberufliche Tätigkeit bereits vorher beim Finanzamt hätte anmelden müssen oder ob dies jetzt im Nachgang passiert, nachdem ich meine Steuererklärung abgegeben habe?
Vielen Dank schon jetzt für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
MaDa9
Nachhilfeunterricht versteuern
Re: Nachhilfeunterricht versteuern
Das passt alles!MaDa9 hat geschrieben: Meinem Verständnis nach handelt es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit für die ich lediglich eine Einnahmen- / Überschussrechnung anfertigen muss, zudem muss ich auch keine Umsatzsteuer ausweisen, da ich unter die Kleinunternehmergrenze falle. Ist dies soweit korrekt?
Natürlich, §138 Abs.1 Satz 3 AO!MaDa9 hat geschrieben: Meine Frage ist, ob ich die freiberufliche Tätigkeit bereits vorher beim Finanzamt hätte anmelden müssen
Passieren wird hier in bußgeld- oder strafrechtlicher Hinsicht nichts, nur werden Sie damit rechnen müssen, dass die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung (da Unternehmer ausschließlich elektronische Abgabe zulässig!) sich deutlich verzögert, denn jetzt ist eine andere Stelle im FA für Sie zuständig!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver