Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Ralup
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Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Beitrag von Ralup »

Guten Tag,

Ich arbeite mich gerade in das Thema Steuern für eine GbR ein und dazu habe eine Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen, denn ich verstehe noch nicht so ganz den "Geldfluss" , insbesondere bezüglich den Betriebsausgaben.


Angenommen eine GbR bestehend aus 2 Gesellschaftlern hat am Ende des Jahres 50000€ Gewinn gemacht, dann fallen darauf Gewerbesteuern und Einkommenssteuern an (Die Gewerbesteuer wird ja auf die Einkommenssteuer angerechnet, was je nach Hebesatz eine 0-Summenspiel sein kann, so wie ich das verstanden habe).
Nun gibt es noch Betriebskosten (also nicht die Warenkosten, sondern Dinge die benötigt wurden um den Umsatz zu ermöglichen, zum Beispiel Fachliteratur, aber wohl auch ein Steuerberater oder Anwaltskosten) was dabei unter der Grenze von 800€ netto (seid 2018) ist wird am Ende des Jahres abgezogen, was teurer war anteilig über mehrere Jahre.

Sagen wir die GbR kauft jetzt 12 Fachbücher im Wert von je 500€ netto.
Wie beeinflussen diese die Steuerlast?

Ohne Betriebsausgaben sähe meine Beispielsrechnugn wie folgt aus:

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Gewinn - (Gewinn*Gewerbesteuersatz) = X.
Diese Summe X wird jetzt auf die Gesellschafter aufgeteilt und jeder von diesen muss die Einkommenssteuer darauf zahlen also jeweils

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(X/2) - ( (X/2) * Einkommenssteuersatz) = "Lohn aus Selbstständigkeit"
Davon zahlen die Gesellschafter jetzt ihre Krankenkasse und Sozialabgaben und was übrig bleibt ist quasi der "Nettolohn" den ein Arbeitnehmer erhalten würde?

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"Lohn aus Selbstständigkeit" - ("Lohn aus Selbstständigkeit" * Krankenkassensatz) = "Nettolohn"

Doch wo kommen jetzt die Betriebsausgaben ins Spiel? Reduzieren diese einfach den Gewinn und folglich Gewerbe/Einkommenssteuer oder wie werden diese in die Rechnung aufgenommen. Falls jemand generell einen Seite mit einigen Beispielsrechnungen hat wäre ich super Dankbar.


Viele Grüße
Ralup
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Beitrag von schlauelia »

Sie sind offensichtlich in einem ersten Semester Steuerrecht oder Lehre?

Die 800,--Grenze betrifft Wirtschaftsgüter, keine Kosten für Stb, RA... Und Fachliteratur besteht in der Regel aus einzelnen Büchern, die sofort in die Ausgaben kommen.

Die Steuerlast kann man ausrechnen: Gewinn ohne Ausgaben/mit Ausgaben - und dann die ESt/GewSt berechnen. Bei ESt kommt es auch auf die jeweiligen Verhältnisse der Gesellschafter an: verheiratet oder ledig, noch andere Einkünfte oder nicht, viel oder wenig an Sonderausgaben...

Hierzu gibt es doch bestimmt auch Fachbücher - war zumindest in meiner Zeit so.

Lia
Ralup
Beiträge: 3
Registriert: 17. Mär 2019, 21:55

Re: Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Beitrag von Ralup »

schlauelia hat geschrieben: 18. Mär 2019, 10:58
Die Steuerlast kann man ausrechnen: Gewinn ohne Ausgaben/mit Ausgaben - und dann die ESt/GewSt berechnen. Bei ESt kommt es auch auf die jeweiligen Verhältnisse der Gesellschafter an: verheiratet oder ledig, noch andere Einkünfte oder nicht, viel oder wenig an Sonderausgaben...

Lia
Danke für eine Antwort!

Könntest du mir diesen Teil bitte genauer erörtern?
Gewinn ohne Ausgaben/mit Ausgaben - und dann die ESt/GewSt berechnen.
Wäre Gewinn minus Ausgaben nicht mein X?

Danke für deine Mühe mir zu helfen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Beitrag von schlauelia »

ich gebe hier nur Tipps zur Selbsthilfe und keine Vorträge über Grundlagen des Steuerrechts!

Lia
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Beitrag von Severina »

Nur kurz:

Die Größe 'Gewinn' ist der Wert NACH Abzug dessen, was Du 'Betriebskosten' nennst.
Ralup
Beiträge: 3
Registriert: 17. Mär 2019, 21:55

Re: Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Beitrag von Ralup »

schlauelia hat geschrieben: 3. Jun 2019, 09:56 ich gebe hier nur Tipps zur Selbsthilfe und keine Vorträge über Grundlagen des Steuerrechts!

Lia
Hast du denn gute Vorschläge für Einsteiger wenn einen die Grundlagen interessieren?
Wenn ich im Netz nach Grundlagen Videos suche finde ich oft leider nichts wirklich hilfreiches.
Zu Mathematik etc finden sich viele hilfreiche und auch detaillierte Erklärungen zum Thema Steuerrecht finde ich das irgendwie nicht so in der Qualität.
Severina hat geschrieben: Nur kurz:

Die Größe 'Gewinn' ist der Wert NACH Abzug dessen, was Du 'Betriebskosten' nennst.
Danke!

Okay also ist der richtige Begriff
"Gewinn" = "Gesamtjahres einnahmen" - "Betriebskosten" ? (oder wie würde man die "Betriebskosten" korrekt bezeichnen?
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Betriebskosten - Wie wirken sich diese auf die Steuerlast aus?

Beitrag von taxpert »

Ralup hat geschrieben: Hast du denn gute Vorschläge für Einsteiger wenn einen die Grundlagen interessieren?
Auch im Zeitalter von YouTube, Twitter und Co. empfiehlt sich auch für Anfänger immer der Blick in s Gesetz!
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.
(§ 4 Abs.1 Satz 1 EStG)
Da die GbR wohl nicht buchführungspflichtig ist, greift hier jedoch §4 Abs.3 EStG:
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.
(§ 4 Abs.3 Satz 1 EStG)
Auch die weitere Berechnungsweise und Begrifflichkeiten lassen sich relativ einfach vom Gesetzestext ableiten.
schlauelia hat geschrieben: ich gebe hier nur Tipps zur Selbsthilfe und keine Vorträge über Grundlagen des Steuerrechts!
Da auch mein Honorarsatz für solche Fortbildungen im Normalfall eher höher ist, erlaube ich mir nur auf §2 EStG und das sehr ausführliche Berechnungsschaubild im R2 EStR (Einkommensteuerrichtlinien) hinzuweisen!
Ralup hat geschrieben:oder wie würde man die "Betriebskosten" korrekt bezeichnen?
Dann klappt es auch mit den Begrifflichkeiten! Und nur zur Vorwarnung: Die Begrifflichkeiten z.B. der BWL haben in vielen Fällen eine ganz andere Bedeutung und Umfang, als die steuerrechtlichen Begrifflichkeiten!

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