Zufluss-/Abflussprinzip zum Jahreswechsel

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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XyoyoX
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Registriert: 18. Sep 2018, 13:39

Zufluss-/Abflussprinzip zum Jahreswechsel

Beitrag von XyoyoX »

Hallo zusammen!

Angenommen, ich bekomme als Freiberufler einen Auftrag mit Leistungserbringung im Jahr 2019. Der Kunde möchte den Großteil der Zahlung aber bereits 2018 leisten, um die Ausgabe noch 2018 steuerlich geltend machen. Mir wiederum wäre es lieber, die Zahlung erst 2019 zu verbuchen.

Ist es möglich, dass der Kunde die Überweisung der Anzahlung am 31.12.2018 in Auftrag gibt? Nach dem Abflussprinzip kann er es dann noch 2018 verbuchen, auf meinem Konto wird die Zahlung aber erst 2019 eingehen, und nach dem Zuflussprinzip muss ich sie dann auch erst für 2019 angeben. Geht so etwas theoretisch oder habe ich da etwas falsch verstanden bzw. bewegt man sich damit gar schon in unlauteren Gewässern?

Ich freue mich auf eure Antworten,
viele Grüße,
Johannes
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